Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1387
Individuelle Sonderleistungen möglich

Betrieb: Weihnachten mitbestimmungsfrei

Freiwillige Sonderleistungen wie eine Prämie zu Weihnachten sind mitbestimmungsfrei. Nur wenn dafür kollektive Maßstäbe angelegt werden, bestimmt der Betriebsrat mit.
Noch in dieser Legislaturperiode soll das Bauvertragsrecht aus dem BGB ausgekoppelt und auf eigene Beine gestellt werden. Dabei wird es erhebliche Änderungen im Haftungsrecht geben. Diese könnten – wenn das Gesetzgebungsverfahren störungsfrei abläuft – bereits ab 2018 in Kraft treten. Neu wird das Recht des Bauherren sein, einseitig Anweisungen zu geben. Solche Anordnungen greifen, wenn sie zur Erreichung des Bauzieles erforderlich sind. Der Grundsatz der einvernehmlichen Vertragsänderung zwischen Bauherr und bauausführendem Unternehmen wird damit im Bausektor aufgegeben. Namentlich die öffentliche Hand dürfte davon Gebrauch machen, um nicht bei jedem neuen Wunsch über Verträge verhandeln zu müssen. Schwächer wird die Stellung des Bauherren dagegen bei der Abnahme. Derzeit kann er diese durch einfaches Nichtstun verweigern. Künftig soll ein Bauherr nach einer angemessenen Frist konkrete Mängel benennen, derentwegen er seine Abnahme verweigert. Das soll Hängepartien bei fertiggestellten Bauten vermeiden. Zulieferer sollen künftig weitgehender für eingebaute mangelhafte Produkte haften. Sie müssen nicht nur wie bisher einwandfreie Ersatzprodukte liefern, sondern auch die Aus- und Wiedereinbaukosten tragen. Ob diese erhebliche Haftungserweiterung des Baustofflieferanten einzelvertraglich ausgeschlossen werden kann, ist eine der vielen noch offenen Fragen.

Fazit: Ab 2018 könnten grundlegende Änderungnen im Bauvertragsrecht gelten. Insbesondere Haftungsfragen dürften neu geregelt werden.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Kostenübernahme für die Schwerbehindertenvertretung

Kostenübernahme für Weiterbildung der SBV

© Jane / stock.adobe.com
Der Arbeitgeber hat die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) entstehenden Kosten zu tragen. Aber muss er deshalb auch die Kosten für eine Datenschutz-Schulung der SBV-Bürokraft übernehmen?
  • Fuchs plus
  • Serie: Best Practice in Unternehmen (5)

Eine klimaneutrale IT aufbauen

Nachhaltigkeit im Unternehmen. © troyanphoto / stock.adobe.com
Viele Unternehmen verbrauchen erhebliche Ressourcen mit ihrer IT-Architektur. Jetzt geht eine Behörde voran und wird eine klimaneutrale IT aufbauen. Der Plan dafür hat jetzt sogar eine Auszeichnung gewonnen. FUCHSBRIEFE haben sich den Weg zu einer klimaneutralen IT als ein Beispiel für Best Practice im Unternehmen angesehen.
  • Fuchs plus
  • Deutschland unterzeichnet UN-Hochseeabkommen

Weltmeere rücken beim Klimaschutz in den Fokus

© Longjourneys / Stock.adobe.com
Um Klima und Umwelt wirksam zu schützen, ist das Meer von entscheidender Bedeutung. Die Politik intensiviert ihr Engagement in diesem Bereich. Auch Unternehmen können dabei aktiv werden.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Bezahlung von Betriebsräten bei hypothetischen Karrieren

Urteil zur Schichtzulage für Betriebsratsarbeit

Über die richtige und rechtlich einwandfreie Vergütung von Betriebsräten wird seit dem BGH-Urteil zu hypothetischen Karrieren besonders viel gestritten. Jetzt musste das Landesarbeitsgericht Hessen klären, ob früher gezahlte Schicht-Zuschläge und Pauschalen mit einzurechnen sind.
  • Fuchs plus
  • EU-Nachhaltigkeitskennzahlen auch für kleine Unternehmen wichtig

Nachhaltigkeitsberichte: Fokus auf wichtigste Kennzahlen

Symbolbild Nachhaltigkeit. Zur Pyramide getürmte Würfel mit Symbolen zu Recycling, Erneuerbaren Energien & Co. © Pcess609 / Stock.adobe.com
Die EU verlangt von Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte, für die Kennzahlen erhoben werden müssen. Davon sind in erster Linie größere Unternehmen betroffen, indirekt aber auch kleine Betriebe, wenn ihre "großen Partner" diese Zahlen sehen wollen. FUCHSBRIEFE nennen die wichtigsten Kennzahlen und sagen, wie Unternehmen diese ermitteln.
  • Fuchs plus
  • Auf die Verwendung der Güter kommt es an

Streit um Vorsteuerabzugsrecht der Einfuhrumsatzsteuer

LKW fährt auf einer Autobahn bei Dämmerung. © Tomasz Warszewski / stock.adobe.com
Ein Logistikdienstleister liefert regelmäßig Waren für Kunden nach Deutschland. Auf diese Dienstleistung entfällt die Einfuhrumsatzsteuer, die das Unternehmen als Vorsteuerbetrag abziehen wollte. Doch das Finanzamt widersprach. Der Bundesfinanzhof hat in dem Streit nun ein höchstrichterliches Urteil gefällt.
Zum Seitenanfang