Betriebsrat kein Anrecht auf LED-Monitor
Sie müssen Ihrem Betriebsrat keine eigenen LED-Monitore für die Informationen der Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Das vorhandene „schwarze Brett" reicht völlig aus. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in Frankfurt festgestellt (Beschluss vom 06.03.2017 – Az. 16 TaBV 176/16). Begründung der Richter: Den höheren Kosten für die moderne Technik steht kein hinreichender Vorteil bei der Nutzung gegenüber. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb bereits LED-Monitore nutzt, um Kunden und Besucher zu begrüßen oder die Beschäftigten mit News zu versorgen.