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Schwarzes Brett muss reichen

Betriebsrat kein Anrecht auf LED-Monitor

Der Betriebsrat hat das Recht, die Belegschaft über seine Arbeit zu informieren. Der Arbeitgeber muss dafür die Mittel bereitstellen. Eigene LED-Monitore für seine Informationen kann der Betriebsrat aber nicht verlangen.

Sie müssen Ihrem Betriebsrat keine eigenen LED-Monitore für die Informationen der Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Das vorhandene „schwarze Brett" reicht völlig aus. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in Frankfurt festgestellt (Beschluss vom 06.03.2017 – Az. 16 TaBV 176/16). Begründung der Richter: Den höheren Kosten für die moderne Technik steht kein hinreichender Vorteil bei der Nutzung gegenüber. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb bereits LED-Monitore nutzt, um Kunden und Besucher zu begrüßen oder die Beschäftigten mit News zu versorgen.

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