Der „irre Chef“ muss ruhig bleiben
Auch grob unsachliche Kritik rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung.
Sie müssen als Chef viel ertragen, bevor Sie einem Ihrer Mitarbeiter fristlos kündigen können. Das gilt sowohl für überspitzte Kritik wie unsachliche Angriffe. Hier müssen Sie sich ein „dickes Fell“ zulegen, meint das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 24.07.2014 (Az. 5 Sa 55/14). Dabei gilt der Grundsatz: Künftige Störungen des Arbeitsfriedens sind zu vermeiden. Deshalb muss von Ihrer Seite geprüft werden, ob es nicht auch eine Abmahnung tut – so grob die einzelnen Aussagen auch sein mögen. Was nach Meinung des Gerichts nicht als Messlatte für eine fristlose Kündigung ausreicht, waren Äußerungen gegenüber dem Chef wie: “Der ist irre, der dürfte nicht frei rumlaufen”, “der ist nicht normal” und “da läuft er ja, der Psycho“.
Fazit: Sie müssen im Umgang mit Beleidigungen durch Ihre Mitarbeiter besonnen bleiben – die Arbeitsgerichte machen es Ihnen in dieser Hinsicht nicht einfach.