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Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Gehalt: Strafgeld bei verspäteter Überweisung

Arbeitgeber müssen Säumniszuschläge zahlen, wenn sie Gehalt verspätet oder nicht den vereinbarten Betrag exakt auszahlen.
Achtung, Arbeitgeber: Ab sofort zahlen Sie 40 Euro „pro Nase“, wenn Sie Gehalt verspätet oder in der falschen Höhe auszahlen. Das legt die neu geschaffene Regelung in § 288 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) fest. Die Höhe des nicht gezahlten Betrags ist für die Verzugspauschale nicht relevant. Im Klartext: Selbst wenn nur ein Euro fehlt, sind 40 Euro fällig. Die Regelung selbst ist schon seit zwei Jahren in Kraft. Doch gab es eine lange Übergangsfrist. Sie lief am 30. Juni 2016 aus. Wegen dieser Frist spielte das Strafgeld in der Praxis bisher keine Rolle. Es blieb weitgehend unbemerkt. Das ist jetzt anders. Wichtig: Der Anspruch besteht nur einmal für die Gesamtvergütung. Er kann nicht für jeden einzelnen Bestandteil wie zum Beispiel für Zulagen oder vermögenswirksame Leistungen gefordert werden. Die Pauschale ist für jeden Monat zu zahlen. Es können auch Zinsen auf die Verzugspauschale anfallen.

Fazit: Zahlen Sie die vereinbarte Gehaltszahlung termingerecht und auf den Cent genau, spätestens zum letzten Tag des Monats.

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