Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1459
Wer im Krankenhaus liegt, fehlt nicht unentschuldigt

Keine Krankmeldung aus dem Krankenhaus

Eine Krankenschwester versorgt einen im Bett liegenden Patienten. © Gorodenkoff / stock.adobe.com
Kann der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin fristlos kündigen, wenn sie mehrere Wochen unentschuldigt bei der Arbeit fehlt? Normalerweise schon. Aber was ist, wenn die Beschäftigte stationär in einer Klinik ist und der Arbeitgeber erst mit deutlichem Zeitverzug darüber informiert wird? Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg musste über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung entscheiden.

Eine fristlose Kündigung bei Krankenhausaufenthalt ist regelmäßig ungerechtfertigt. Arbeitgeber können dann "nur" abmahnen oder fristgemäß kündigen. Das muss als Sanktion ausreichen, so das LAG Berlin Brandenburg. Selbst wenn der Arbeitgeber „über den Krankenhausaufenthalt nicht rechtzeitig informiert gewesen ist“ und das der Mitarbeiterin vorzuwerfen sei, sei die Kündigung in jedem Fall „unverhältnismäßig“.

Beschäftigte, die arbeitsunfähig erkranken, sind dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber darüber zu informieren. Sie müssen ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zukommen lassen. Normalerweise muss das ärztliche Attest mit der Krankmeldung dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens ab dem 4. Tag der Krankheit (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG) vorliegen. Im Arbeitsvertrag kann eine kürzere Frist vorgesehen sein. 

Grobe Pflichtverletzung?

Vor dem Arbeitsgericht stritten eine festangestellte Mitarbeiterin und ihr Arbeitgeber über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung sowie die Entgeltfortzahlung. Kernfrage war, ob die Frau, die mehrere Wochen unentschuldigt auf der Arbeit gefehlt hatte, damit ihre vertraglichen Pflichten grob verletzt hat. 

Nach 14 Fehltagen schrieb die Firma die Frau an und erbat „dringende Rückmeldung“. Per E-Mail reagierte der Sozialdienst des Krankenhauses und informierte darüber, dass die Arbeitnehmerin in stationärer Behandlung sei. Ein Tag später kündigte die Firma der Mitarbeiterin.

Fazit: Wer im Krankenhaus liegt und stationär behandelt wird, fehlt nicht unentschuldigt. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber erst Wochen später über die Arbeitsunfähigkeit offiziell informiert wird.

Urteil: LAG Berlin-Brandenburg vom 13.7.2023, Az.: 10 Sa 625/23

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Logistik und Nachhaltigkeit

Elektro-LKW bei Österreichischer Post

Die Österreichische Post hat erstmals zwei Elektro-Lkw im Einsatz. Transportiert werden internationale Sendungen. Damit lassen sich rund 117 Tonnen direkte CO2-Emissionen pro Jahr einsparen.
  • Fuchs plus
  • Tauglich für 100% Wasserstoff

Wasserstoffkraftwerk aus Finnland

Ein finnisches Unternehmen bietet das erste Kraftwerk, das komplett mit Wasserstoff, ohne Beimischung von Erdgas, betrieben werden kann.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Ernteerträge von Weizen und Mais fallen höher aus als erwartet

Erheblicher Rückgang der Getreidelagerbestände erwartet

Es wird erwartet, dass die globalen Lagerbestände der Getreide Ende der aktuellen Saison stark fallen wird — und das trotz rekordhoher Ernteerwartung. Grund dafür ist der erwartete Verbrauch, der ebenfalls eine Rekordhöhe erreichen soll.
  • Fuchs plus
  • (Noch) schwächere Wirtschaftsdaten im Juni

Chinesischer Yuan derzeit ohne festen Boden

Der Yuan bewegt sich in einer relativ engen Bandbreite zum Euro und zum Dollar. Auch schwächere Wachstumszahlen für das zweite Quartal ändern daran nichts. Würden im Vergleich zu China beispielsweise in England die Immobilienpreise um 25 bis 50% fallen und sich der Footsie halbieren, wären die Auswirkungen ungleich schwerwiegender. Der Konsument würde wohl jegliches Vertrauen verlieren. In China schwächt sich "nur" die Konjunktur ab. Die PBOC hat Raum zum Handeln. Den nutzt sie entschlossen.
  • Fuchs plus
  • Chilenischer Peso mit Rückenwind

Positive Realzinsen beim Chilenischen Peso

Das knapp 20 Millionen Einwohner zählende Chile ist, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, das fünftgrößte Land Lateinamerikas und weist das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf auf. Der Rohstoffreichtum beschert einen Handelsbilanzüberschuss und steigende Löhne. Der Boom um Kupfer, Lithium und die wachsende Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Früchten und Getreide dürfte anhalten und auch der Währung Peso Rückenwind verleihen.
Zum Seitenanfang