Krankheit ist eine Ausnahme
Arbeitgeber sollten eine wichtige Ausnahmeregelung kennen, wenn sie eine Rückzahlungsklausel bei Fortbildungskosten vertraglich festhalten. Wenn Mitarbeiter nach einer Fortbildung wegen Krankheit kündigen, dann greift die Klausel nämlich nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt als Ausnahme von der Regel zugelassen.
Der Fall: Eine Mitarbeiterin nahm an einer Fortbildung zur Fachtherapeutin teil. Die Klinik verpflichtete sich als Arbeitgeber,