Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2109
Rückzahlungsklausel bei Fortbildungskosten

Krankheit ist eine Ausnahme

Miniatur-Stühle und eine Miniatur-Tafel stehen auf einer Tastatur. © Jane / stock.adobe.com
Ausbildungen und Qualifizierungen kosten meist viel Geld. Darum wollen Arbeitgeber sich oft mit Rückzahlungsklauseln absichern, falls Mitarbeiter kurz nach der Maßnahme kündigen. Was aber, wenn eine Krankheit der Grund für die Kündigung ist?

Arbeitgeber sollten eine wichtige Ausnahmeregelung kennen, wenn sie eine Rückzahlungsklausel bei Fortbildungskosten vertraglich festhalten. Wenn Mitarbeiter nach einer Fortbildung wegen Krankheit kündigen, dann greift die Klausel nämlich nicht. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt als Ausnahme von der Regel zugelassen.

Der Fall: Eine Mitarbeiterin nahm an einer Fortbildung zur Fachtherapeutin teil. Die Klinik verpflichtete sich als Arbeitgeber, für die Kosten aufzukommen, insgesamt 4.090 Euro. Im Gegenzug sollte die Mitarbeiterin mindestens sechs Monate nach Abschluss des Kurses weiter im Betrieb arbeiten. Das tat sie nicht, sondern kündigte nach der Ausbildung ihre Job fristgerecht aus krankheitsbedingten Gründen. Der Betrieb klagte gegen die Weigerung der Rückzahlung. Gegenargument der Arbeitnehmerin: Die Klausel benachteilige sie unangemessen. Sie könne die Tätigkeit unverschuldet nicht mehr ausüben. Das BAG folgte dieser Argumentation - der Arbeitgeber guckt in die Röhre. 

Fazit: Das Risiko, dass sich eine Investition nicht rechnet, ist unternehmerischer Natur. Arbeitgeber müssen die Ausnahmeregelung bei der Rückzahlungsklausel nun aber auf dem Schirm haben. Prüfen Sie genau, wem Sie eine teure Ausbildung finanzieren.

Urteil: BAG vom 3.5.2022, Az.: 9 AZR 260/21

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang