Abbruch der Fortbildung kann für Mitarbeiter teuer werden
Zahlt ein Arbeitgeber teure Fortbildungen für seine Beschäftigten, ist eine Betriebsbindungsklausel durchaus üblich. Streit gab es bislang darüber, wie lange der Arbeitnehmer dem Betrieb die Treue halten muss. Jetzt hat ein Gericht Arbeitgebern zudem sehr umfassende Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt.