Urlaubsgesetz für Fremdgeschäftsführer
Für Fremdgeschäftsführer gelten viele arbeitsrechtliche Sonderregelungen. Allerdings können auch für Fremdgeschäftsführer Regelungen wie für Angestellte gelten, z.B. das Bundesurlaubsgesetz. Dann gibt es auch ein unverfallbares Urlaubsrecht für Geschäftsführer. FUCHSBRIEFE erklären, was das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.