Leitende Angestellte brauchen ihre Arbeitszeit nicht zu erfassen
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur verpflichtenden Zeiterfassung vom September 2022 hat in den Betrieben hohe Wellen geschlagen. Besonders interessiert hat, ob die leitenden Angestellten unter das Verdikt aus Erfurt fallen. Jetzt liegt das komplett ausformulierte Urteil vor. Und es schafft Klarheit.
Von der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung sind leitende Angestellten nicht betroffen: Die Führungskräfte im Betrieb nimmt das BAG ausdrücklich aus.