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Politik ohne Bezug zur Realität

Mindestvergütung für Azubis steigt

© gerenme / iStock / Thinkstock
Ab 2024 steigt die Mindestausbildungsvergütung teils kräftig. Die Politik will Ausbildungen damit attraktiver machen. Recherchen von FUCHSBRIEFE zeigen, wie weit die Politik damit "neben der Schnur" liegt. Denn das Mindestgehalt für Azubis hat mit der Realität in den Betrieben nicht mehr viel zu tun.
Von der stark angehobenen Mindestausbildungsvergütung sind kaum Unternehmen betroffen. Sie wissen: Am 1. Januar steigt die Mindestvergütung für Azubis um bis zu 41 Euro pro Monat. Das hat das Bundesbildungsministerium beschlossen und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben. Im ersten Lehrjahr müssen nun mindestens 649 Euro, im zweiten Lehrjahr 766 und im dritten Lehrjahr 876 Euro gezahlt werden. Gibt es ein viertes Ausbildungsjahr, liegt die Mindestvergütung bei 909 Euro.

Markt zahlt deutlich mehr

Recherchen von FUCHSBRIEFE zeigen aber, dass von der Regelung kaum Unternehmen betroffen sind. Von den 327 Ausbildungsberufen wird lediglich noch in vier Berufen die Mindestvergütung gezahlt. Konkret ist das so bei Friseuren, für Orthopädieschuhmacher, Schornsteinfeger und bei Floristen in den ostdeutschen Bundesländern. Das zeigen die Tarifverträge.

Der Markt spricht auch bei den Azubi-Gehältern längst eine andere Sprache. Marktdaten zeigen, dass die Azubi-Gehälter weit über der Mindestausbildungsvergütung liegen. Spitzenreiter ist der Öffentliche Dienst mit durchschnittlich 1.114 Euro Azubi-Gehalt. Es folgen Industrie und Handel mit 1.081 Euro und die Hauswirtschaft mit 1.034 Euro. Abgeschlagen liegt das Handwerk auf dem letzten Platz mit mageren 930 Euro.

Fazit: Die Anhebung der Mindestausbildungsvergütung zeigt, wie weit die Politik von der realen Wirtschaft entfernt ist. Der Glaube, Ausbildungen damit attraktiver zu machen, ist absurd. Die guten Nachricht ist: Es wird kaum Betriebe geben, die aufgrund der Anhebung in finanzielle Schwierigkeiten kommen werden.

Hinweis: Die Mindestvergütung für Azubis wurde der 2020 eingeführt. Eine sinnvolle Maßnahme zur Entbürokratisierung wäre angesichts der Relevanz, die Regelung einfach wieder abzuschaffen, meinen FUCHSBRIEFE.

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