Nur noch ein Gerichtsstand
Bei der Insolvenz eines Konzerns mit mehreren Tochtergesellschaften soll künftig nur noch ein Gerichtsstand zuständig sein.
Bei der Insolvenz eines Konzerns mit mehreren Tochtergesellschaften soll künftig nur noch ein Gerichtsstand zuständig sein. Dies soll es den Gläubigern erleichtern, ihre Ansprüche durchzusetzen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung erarbeitet. Er soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.