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Fachkräfte – Weiterarbeit nach Verrentung

Rentner wollen arbeiten

Viele Rentner sind weiterhin erwerbstätig. Insgesamt 30% aller Rentner arbeitet nach der Verrentung weiter, 13% der Frauen und 20% der Männer unter den nicht Erwerbstätigen würden das gerne. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können sie unbegrenzt arbeiten, zuvor gelten besondere Regeln...

Eine Nachricht, die nicht nur die SPD ins Grübeln bringen sollte ... Fast 30% aller Rentner sind in den ersten drei Jahren nach Übergang in die Rente erwerbstätig. Unter den nicht erwerbstätigen Ruheständlern würden 13% der Frauen und 20% der Männer gerne arbeiten. Dabei sind besonders häufig jene erwerbstätig, die eine höhere Rente erhalten. 58% jener, die 2.500 Euro und mehr erhalten, gehen nach der Verrentung weiter zur Arbeit. Als Gründe nennen die arbeitenden Rentner den Spaß an der Arbeit, dass sie den Kontakt zu Kollegen brauchen und sich weiterhin eine Aufgabe wünschen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen, zuvor gelten Grenzen.

Anrechnungsfreier Zuverdienst bis 6.300 Euro bei Frührentnern

Die Verdienstgrenzen unterscheiden sich nach Art der Rente. Frührentner können bis zu 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der darüber hinaus gehende Verdienst wird zu 40% auf die Rente angerechnet. Der Zuverdienst ist aber gedeckelt. Addiert man die gekürzte Rente zum Zuverdienst und liegt der Betrag dann über dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre, wird der darüber liegende Betrag komplett auf die Rente angerechnet. Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung gelten dieselben Regeln; bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit wird der Betrag individuell errechnet.



Fazit:

Ein WhatsApp-Chat ist einer privaten Unterhaltung gleichzusetzen und entsprechend geschützt.

Urteil:

LG Bochum vom 16.5.2018, 3 Ca 297/18

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