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Abmahn-Serien gegen Kosmetik-Unternehmen

Abmahn-Anwalt nimmt Kosmetik-Branche ins Visier

Für den Händlerbund (Leipzig) sind einige Juristen „seit Jahren bekannt und berüchtigt“. Ihr „Steckenpferd“ sind Abmahn-Serien. FUCHSBRIEFE haben schon mehrfach darüber berichtet. Jetzt hat sich einer der aktivsten Abmahn-Anwälte neu aufgestellt und nimmt die Kosmetik-Branche ins Visier.

Einer der berühmt-berüchtigten Abmahn-Anwälte hat sich neu aufgestellt und nimmt nun die Kosmetik-Branche ins Visier. Gereon Sandhage hat seinen Kanzleisitz von der Berliner Clayallee ins Erzgebirge (Olbernhau) verlegt. Von dort aus ist er mit neuer Mandantschaft unterwegs. Sein „Steckenpferd“ sind Abmahn-Serien. 

Für den Händlerbund (Leipzig) ist Jurist Sandhage „seit Jahren bekannt und berüchtigt“. Er  Seine Dienstleistung proklamiert er als „Strafverteidigung auf Augenhöhe“ im Wirtschaftsrecht. Allerdings wurde er selbst mehrfach verklagt und hatte wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen entstandene Schäden zu ersetzen.

Kosmetik-Branche im Visier

Derzeit tauchen vermehrt neue Abmahnungen auf. In denen geht es um Kosmetikkennzeichnung mit neuer Mandantschaft, die auch dem Händlerbund bisher noch kein Begriff war. Die Abmahnungen gehen zurück auf „Mutter Erde Naturprodukt24.de“. Sandhage verlangt im Namen dieses Mandanten laut der Händlervertretung 1.134,55 Euro von Abgemahnten Händlern von Kosmetikprodukten. 

In der Tat begründen falsche oder unvollständige Angaben einen Wettbewerbsverstoß, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Ähnlich wie bei Lebensmitteln sind Kosmetikartikel mit bestimmten Pflichtangaben zu versehen. Die müssen auf der Verpackung oder am Produkt zu finden sein. Dazu gehören etwa Inhaltsstoffe, der Hersteller des Produkts und Hinweise zur Lagerung nach dem Öffnen. Ob sich daraus ein Rechtsmissbrauch ableiten lasse, müsse sich allerdings erst noch herausstellen, so der Händlerbund. Bei einem Stichproben-Test (20. Februar 2024, 12 Uhr) sei der Shop der Abmahnerin nicht aufrufbar gewesen.

Fazit: Abmahnungen sind legitim im Rahmen des Wettbewerbsrechts. Wenn aber bei kleinsten Verfehlungen viele Hundert Euro gefordert werden – und das von möglichst vielen Abgemahnten – dann weckt das den Anschein, dass es sich eher um ein eigenständiges Geschäftsmodell handelt. Zahlen Sie darum zunächst nicht, wenden Sie sich an den Händlerbund.

Händlerbund

https://www.haendlerbund.de/

Shop „Mutter Erde“

Shop - Mutter Erde - naturprodukt24

 Mehr zur Verurteilung von RA Sandhage:

Abmahnanwalt Sandhage wegen Sittenwidrigkeit verurteilt (onlinehaendler-news.de)

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