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Abmahnwelle überspült Amazon-Händler

Auch im Onlinehandel: Vorsicht ist besser als Nachsicht bei Abmahnungen.
Ein Leverkusener Verband, der zweifelhafte Berühmtheit aufgrund seiner enormen Zahl an Abmahnungen an Online-Händler erlangt hat, drückt derzeit wieder aufs Gas. Auch wenn die Massenpost nicht in jedem Einzelfall rechtsgültig ist, sollte man die Gründe ernst nehmen.

Der umstrittene IDO-Verband macht wieder die Welle: Jetzt verschickt man verstärkt Abmahnpost an Amazon-Händler. Derzeit im Fokus: Garantien, Widerrufsbelehrung, Grundpreis.

Etwa ein Drittel der wettbewerbsrechtlichern Abmahnungen werden laut Händlerbund durch Verbände ausgesprochen. Im Juli waren es 50%. Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (Leverkusen; IDO) war danach am häufigsten vertreten. Auffällig sei nicht nur die zunehmende Aktivität, sondern auch, dass aktuell besonders Amazon-Händler betroffen seien. Normalerweise mahne der Verband eher Ebay-Händler oder Betreiber eigener Shops ab.

Was wird vom „Abmahnklub“ moniert?

  • Garantie. Wer ein Produkt mit Garantie bewirbt, muss auch die Bedingungen dafür angeben. Für den Kunden muss zudem ersichtlich sein, wann ein Garantiefall vorliegt und wie er die Garantie in Anspruch nehmen kann.
  • Widerrufsbelehrung. Falsch, veraltet, fehlend: Fehler in der Widerrufsbelehrung sind ein Dauerbrennerthema bei Abmahnungen.
  • Fehlender Grundpreis: Die Preisangabenverordnung verpflichtet Händler dazu, den Grundpreis bei Ware, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft wird, in der Nähe zum Gesamtpreis anzugeben. Ist der Grundpreis mit dem Gesamtpreis identisch, kann die Angabe weggelassen werden.

Vorsicht bei Unterlassungserklärung

Teuer sind IDO-Abmahnungen mit knapp 230 Euro nicht, aber ärgerlich. Doch Vorsicht: Zur Abmahnung kommt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinzu. Das heißt: Der Händler bleibt auf dem Radar und muss immer wieder mit unliebsamer Post rechnen. Der Händlerbund zeigt, wie Rechtstexte bei Amazon eingebunden werden (Screenshots).

Hinweis: Im März berichteten wir über IDO und seine Abmahnpraxis in Sachen Lieferzeiten. Zweifelhafte Berühmtheit hat der Verband aufgrund einer enormen Zahl an Abmahnungen unter Online-Händlern erreicht. Gerichte befassen sich immer wieder u.a. mit der personellen Ausstattung (fachliche, wettbewerbsrechtliche Qualifikation). Dabei gibt es ein Hin und Her. Das OLG Koblenz (3.02.2020, Az: 9 W 356/19) hat jedenfalls geurteilt: Abmahnungen, die IDO im Bereich „Schmuck“ verschickt, sind unrechtmäßig wegen fehlender Aktivlegitimation.

Fazit: Wer eine Abmahnung vom IDO (oder anderen „Abmahnklubs“) bekommen hat, sollte diese nicht ignorieren und Rat bei einem Juristen suchen. Auch Unterlassungserklärungen nicht ohne ausreichende Prüfung unterzeichnen. Der Händlerbund hilft. Besser: Schließen Sie schon im Vorfeld offene Scheunentore. Das spart Ärger und Geld.

Händerbund: https://www.haendlerbund.de/de

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