Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2276
Gesundheitsamt schließt Arbeitnehmer weg

Arbeitgeber: Wer zahlt den Lohn während der Quarantäne?

Als Schutzmaßnahme der Gesundheitsämter gegen Covid-19 müssen Arbeitnehmer in Quarantäne zuhause bleiben. An Arbeiten ist dann oft nicht mehr zu denken. Der Arbeitgeber fragt sich natürlich: Muss ich in dieser Zeit den Lohn weiterzahlen?

Quarantäne ist wie Krankheit: Im Zweifel zahlen Arbeitgeber und Krankenkassen. Sie wissen: Um die Ausbreitung von Covid-19 zu stoppen, kann das Gesundheitsamt auch für Beschäftigte eine Quarantäne anordnen. In dieser Zeit darf der Betroffene das Haus nicht verlassen, auch nicht, um seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Derzeit sind das nach Schätzungen in Deutschland rund 350.000 Arbeitnehmer. 

Die beste Variante für alle Beteiligten ist natürlich, wenn die Arbeit im Home Office zu erledigen ist. Klappt das nicht, wird der Mitarbeiter rechtlich so behandelt, als wäre er krank. Es gibt dann maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 

Erstattung durch den Staat

Der Arbeitgeber erhält nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 5 IfSG) die ausgezahlten Beträge von der zuständigen Behörde (die ist unterschiedlich, je nach Bundesland) erstattet. Ab der siebten Woche  erhält der Arbeitnehmer dann Krankengeld von der Krankenkasse.

Besteht die häusliche Quarantäne, weil der Arbeitnehmer seinen Urlaub in einem Risikogebiet verbracht hat, dann muss der Arbeitgeber nicht zahlen. Eine Erstattung ist in diesem Fall ebenfalls nicht vorgesehen. Deshalb ist es sinnvoll, auch wenn hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht, wenn der Arbeitgeber darüber informiert, dass bei einer Reise in ein Risikogebiet Gehaltseinbußen drohen.

Vom Arbeitgeber veranlasste Quarantäne

Wenn sich der Arbeitgeber von sich aus entscheidet, den Mitarbeiter nach Hause zu schicken, um die übrige Belegschaft zu schützen, dann muss er das Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitgeber bekommt in dem Fall nichts ersetzt.

Fazit: Der Arbeitgeber muss im Fall einer Quarantäne-Anordnung durch das Gesundheitsamt dem betroffenen Mitarbeiter maximal sechs Wochen den Lohn weiterzahlen.

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: DGK & Co. Vermögensverwaltung AG

DGK brilliert in aller Kürze

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
In der Kürze liegt die Würze: Dieses abgedroschene Sprichwort bekommt durch den Vorschlag von DGK eine neue, erfrischende Bedeutung: Wo andere Anbieter – in allen Ehren – den doppelten bis dreifachen Platz benötigen, kommt der Hamburger Vermögensverwalter mit einem äußerst informativen Anschreiben, zwei intelligenten Rückfragen und einem siebenseitigen Vorschlag aus. Vor allem die Rückfragen zeigen, dass man sich intensiv mit der Stiftung befasst. Gute Aussichten auf eine hochwertige Empfehlung?
  • Fuchs plus
  • Forschung zur Rückeinspeisung von Strom aus dem E-Auto

Geld verdienen mit dem Strom-Verkauf aus E-Autos?

Elektro-Auto an einer Ladestation © Wellnhofer Designs / stock.adobe.com
Können E-Autos das Stromnetz stabilisieren und der gespeicherte Strom vielleicht sogar ertragreich wieder verkauft werden? Diese Fragen werden in einem Forschungsprojekt untersucht.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: G & H Gies & Heimburger Vermögens-Management GmbH

G & H kann mit Edelstein TOPAS nur bedingt punkten

Thumb Stiftungsvermögen 2024, © Grafik Redaktion Fuchsbriefe mit Envato Elements
Sehr tiefschürfend sind die Informationen über den Kelkheimer Vermögensverwalter Gies & Heimburger auf dessen Website nicht. Drei Herren mittleren Alters schauen dem Leser freundlich entgegen. Bei der weiteren Recherche stellen sie sich als die Geschäftsführer Markus Gies sowie Bernd und Hans Heimburger heraus. Man sei ein bankenunabhängiger, professionell organisierter Vermögensverwalter mit viel persönlichen Erfahrungen. Reicht das, um die Stiftung Fliege zu überzeugen?
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Gold und Bitcoin gleichzeitig auf Allzeithochs

(Warum) Misstrauens-Anlagen boomen

Wenn zinslose Anlagen ohne „Gebrauchswert“ einen Preisboom verzeichnen, sollt man aufhorchen. Dann könnte „etwas im Busch sein“. Dies ist so ein Moment. Der Goldpreis verzeichnet mit 2.316 USD (2.163 EUR) einen Rekordpreis. Der Bitcoin tendiert mit 64.182 USD (59.962 EUR) ebenfalls um sein Allzeithoch herum. Und das, obwohl Zinsanlagen wieder attraktiv sind und auch die Börse Höchststände feiert, es also genügend Anlagealternativen gibt.
  • Fuchs plus
  • Dollar zeigt Muskeln

Fed im Stagflations-Dilemma

Die US-Notenbank Fed steckt in einem Stagflations-Dilemma. Das geht klar aus den jüngsten Zahlen zur US-Wirtschaftsentwicklung hervor. Noch rätseln die Märkte darüber, wie sich die Fed aus diesem Dilemma befreien will. Die Antwort dürfte bald absehbar werden - und vielen Zinssenkungs-Optimisten nicht gefallen. Der Dollar wird darauf noch kräftig reagieren.
  • Fuchs plus
  • US-Leitzins bewegt auch europäische Währungen

Pfund und Franken leiden unter Dollar-Stärke

Alle Welt schaut auf den US-Dollar und was die US-Notenbank aus den jüngsten Konjunktur- und Inflationsdaten macht. Anleger, die ihren Fokus etwas weiten, werden gute Anlagechancen bei einigen Cross-Rates entdecken. FUCHS-Devisen zeigt sie auf.
Zum Seitenanfang