Arbeitnehmer haftet für Unfall
Ein Fahrer, der auf einer abschüssigen Straße beim Abstellen seines Dienstfahrzeugs nicht die Handbremse anzieht und auch nicht den Gang einlegt, muss seinem Arbeitgeber Schadenersatz leisten, wenn das Fahrzeug wegrollt und beschädigt wird. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Siegburg klargestellt. Derlei Verhalten sei „grob fahrlässig", heißt es in der Urteilsbegründung.
Urteil vom 11.4.2019, Az.: 1 Ca 1225/18