Betrieb: Videoaufzeichnung erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Regeln für Videoüberwachung gelockert. Das BAG hat entschieden, dass Videoaufzeichnungen noch nicht einmal täglich zu kontrollieren sind. Für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse können sie auch noch später als Beweismaterial herangezogen werden (Urteil vom 23.08.2018, Az.: 2 AZR 133/18). Arbeitgeber haben es somit künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Wichtig ist, dass die Kameras sichtbar installiert sind.