Bis hinters Komma
Das OLG München entschied, dass die Beteiligungen aller Gesellschafter exakt prozentual aufgewiesen werden muss.
Eine Gesellschafterliste muss beim Registergericht die exakte prozentuale Beteiligung aller Gesellschafter aufweisen. Egal, wie gering eine einzelne Beteiligung auch ist. Auch eine Beteiligung von einen Euro (bei 25.000 Euro Kapital) darf nicht unterschlagen werden. Das entschied das OLG München (Urteil vom 12.10.2017, Az. 31 Wx 299/17).