Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
1660
Sozialgericht weist Klage ab

Brauereinachmittag ist keine betriebliche Veranstaltung

Monteure, die in München bei einer Brauerei im Einsatz sind, können Glück haben: Wenn es zeitlich passt bekommen sie eine Einladung zum Oktoberfest ins Festzelt zum Brauereinachmittag. Der Rückweg ins Hotel endete in diesem Fall allerdings als Desaster.

Der Besuch des Münchner Oktoberfests ist in der Regel keine betriebliche Veranstaltung. Folglich sind Unfälle dort keine Arbeitsunfälle. Das hat das Sozialgericht Berlin klargestellt. Folge: Die Berufsgenossenschaft zahlt nicht. Im vorliegenden Fall war der aus Berlin stammende Kläger von seiner Firma als Monteur bei einer Brauerei in München eingesetzt. Er und seine Kollegen erhielten eine Einladung zum Oktoberfest. Auf dem Heimweg prallte der Monteur in alkoholisiertem Zustand gegen einen Strommast und brach sich einen Halswirbel. Seinen Antrag auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls lehnte die zuständige Berufsgenossenschaft Holz und Metall ab.

Die Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall setze voraus, so die Sozialrichter in Berlin, dass sich der Unfall auf dem Weg zu oder von einer versicherten Tätigkeit zurück ereignet. Auch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, etwa ein Betriebsausflug, ist eine solche versicherte Tätigkeit. Genau der betrieblich notwendige Zusammenhang fehlte bei der Veranstaltung in München.

Fazit:

Eine Oktoberfest-Visite erfüllt gewöhnlich nicht die Voraussetzungen für eine betriebliche Veranstaltung. Deshalb besteht kein Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft.

Urteil: Sozialgericht Berlin vom 1.10.2018, Az.: S 115 U 309/17

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 29 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS-Performanceprojekte: Risikodisziplin bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Projekte, hunderte Anlageentscheidungen und völlig unterschiedliche Strategien. Dennoch zeigt die aktuelle Auswertung der FUCHS-Performance-Projekte ein erstaunlich einheitliches Bild. Nicht die aggressivsten Portfolios stehen vorne, sondern die Manager mit der konsequentesten Risikokontrolle. Während einzelne Häuser spektakuläre Vermögensstände erreichen, überzeugen andere durch außergewöhnliche Stabilität. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 29: Vermögensverwalter im Belastungstest

BTV, Berliner Sparkasse, Deka und LLB vor der Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot setzt auch in Projekt 9 (Stiftungsportfolio) hohe Maßstäbe. Dennoch gelingt vier Vermögensverwaltern der Sprung über die Referenzmarke. Während die Bank für Tirol und Vorarlberg das Feld beim Vermögensstand anführt, überzeugen Berliner Sparkasse, Deka Vermögensmanagement und die Liechtensteinische Landesbank mit konstant starken Ergebnissen. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer Risiken kontrolliert und warum die Mehrheit der Teilnehmer hinter der Benchmark zurückbleibt.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Sieben schlagen die Benchmark

Genève Invest, Hansen & Heinrich und FV Frankfurter Vermögen vorne

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot gilt in Projekt 8 als Messlatte für aktives Fondsmanagement. Dennoch haben sieben Vermögensverwalter den Referenzwert inzwischen übertroffen. Während Genève Invest den größten Vermögensvorsprung erzielt, überzeugt FRÜH & PARTNER mit einer außergewöhnlichen Kombination aus Rendite und Risikokontrolle. Viele bekannte Namen bleiben dagegen hinter dem Maßstab zurück. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer echten Mehrwert schafft und wer Anlegern aktuell wenig Mehrertrag bietet.
Zum Seitenanfang