China erleichtert Urkundenverkehr
China hat endlich den Urkundenverkehr deutlich beschleunigt. Denn das Reich der Mitte ist im März dem „Haager Apostille-Abkommen“ von 1961 beigetreten. Beglaubigungsverfahren für Beurkundungen werden jetzt nicht mehr so quälend lange dauern.
Davon profitieren Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland, in Österreich und der Schweiz. In den Vertragsstaaten des Abkommens wird die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde mit einer Apostille bestätigt. Eine Beteiligung der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht notwendig.
Apostille reicht
bisher mussten deutsche öffentliche Urkunden vom Landgericht, der Landesbehörde oder der Bundesbehörde in Deutschland beglaubigt, dann vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten endbeglaubigt und anschließend vom Konsulat bzw. der Botschaft der VR China in Deutschland legalisiert werden. Für den ganzen Prozess gingen bisher locker 8 Wochen ins Land.
Fazit: Der Urkundenverkehr mit China wird sich deutlich vereinfachen. Das Abkommen wird für China zum 7. November 2023 wirksam. Erkundigen Sie sich beim Aussteller der Urkunde, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann.
Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718
(Hier ist Chinas Beitritt noch nicht nachgepflegt)
Burkardt & Partner Rechtsanwälte (Shanghai)
www.bktlegal.com