Covid-Stilllegungen voll abgedeckt
Das oberste britische Gericht, der Supreme Court, hat endgültig entschieden: Die rund 60 Versicherer, die Betriebsunterbrechungsversicherungen verkauft hatten, müssen die Covid-bedingten Schäden durch Schließungen der Läden, Restaurants und sonstigen Betriebe voll ausgleichen.
Eine Berufungsmöglichkeit gegen diese Entscheidung besteht nicht. Eingeleitet worden war das Rechtsverfahren durch die Aufsichtsbehörde, die Financial Conduct Authority (FCA), die für 370.000 covid-geschädigte Versicherte einen Musterprozess angestrebt und schließlich in zwei Instanzen gewonnen hat.
Schadenssumme über 900 Mio. Pfund
Die fällige Gesamtsumme der Schäden beläuft sich laut Angaben der Versicherer auf rund 900 Millionen Pfund. In dem Verfahren ging es vor allem darum, ob behördlich angeordnete Betriebsschließungen durch die Unterbrechungsversicherung abgedeckt seien oder nicht. Der Supreme Court bejahte dies.
Fazit: Auch viele deutsche Betriebe profitieren von dieser Regelung in Großbritannien.