Datenlöschung ist eigentlich ein Kündigungsgrund
Firmendaten zu kopieren oder zu löschen, kann ein berechtigter Grund für eine fristlose Kündigung sein. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg hatte einen solchen Fall zu entscheiden. Die Richter bestätigten zwar den Entlassungsgrund. Sie formulierten aber hohe Anforderungen an den Arbeitgeber im Kündigungsverfahren.
Vor dem LAG stritten ein Kundeberater und sein Arbeitgeber über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung sowie über Schadensersatzansprüche, die die der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter geltend machte.