Fristlose Kündigung nach Schlüsselweitergabe
Arbeitgeber, die im Bereich der kritischen Infrastruktur (KRITIS) aktiv sind, brauchen besonders zuverlässige und sicherheitsbewusste Mitarbeiter. Besonders sensibel ist der Umgang mit Schlüsseln und anderen Zugangsrechten. Das Arbeitsgericht (ArbG) in Nordhausen musste nun entscheiden, ob eine fristlose Kündigung bei der Weitergabe eines Schlüssels angemessen ist.