Übergriff auf der Betriebsfeier nicht akzeptabel
Bald beginnt wieder die Zeit der Betriebsweihnachtsfeiern. Dabei geht es bisweilen recht locker zu. Übergriffe sind dennoch nicht akzeptabel. Das Arbeitsgericht Siegburg musste nun über die Konsequenzen für einen Klaps auf den Po bei einer Betriebsfeier entscheiden.