Die Betriebsrente ist sicher
schwerer Schaden zugefügt worden sein.
Das Landgericht Konstanz stärkt noch einmal den Schutz von Betriebsrenten. Ansprüche darauf zu verlieren, ist in der Praxis so gut wie unmöglich - auch nicht bei einer Pflichtverletzung (Landgericht Konstanz, Urteil vom 17.03.2017, Az. C 2 O 118/16).
Der Geschäftsführer eines Versicherungsbüros sollte seine Betriebsrente einbüßen. Er hatte das Unternehmen längst verlassen. Fünf Jahre später warf die Versicherung ihm vor, Provisionszahlungen in Höhe von 40.000 Euro unrechtmäßig auf das Konto seiner Ehefrau umgebucht zu haben.