DSGVO: Jedes Gericht urteilt anders
Die Richter verwiesen aber sogar darauf, dass z.B. das Amtsgericht (AG) Goslar in einem ähnlichen Fall konträr entschieden hätte. Damit sich Unternehmen auf sicherem Boden bewegen, bleibt eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH), notfalls des EuGH, abzuwarten.
Fazit: DSGVO-Fälle vor Gericht gleichen einem Roulette-Spiel. Noch fehlt es an einem höchstrichterlichen Urteilsspruch.
Urteil: FG Berlin-Brandenburg vom 9.3.2023, 16 K 16155/21 und AG Goslar vom 27.09.2019, 28 C 7/19