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Von wegen Jacke wie Hose

E-Commerce: Stolperfalle Kategorisierung

Online-Händler müssen genau recherchieren, welche ihrer Produkte welcher Registrierungspflicht unterliegen. Wer falsch kategorisiert, riskiert Abmahnungen, happige Bußgelder, Berufs- und Verkaufsverbote.
Gehen Bestellungen aus dem Ausland ein, wird es tückisch. Viele deutsche E-Commerce-Händler haben nur rudimentäres Wissen über ihre Pflichten. Und sie unterschätzen den Aufwand für Registrierung und Entsorgung ihrer Produkte, die sie im Inland-, vor allem aber im Ausland in Verkehr bringen.

Die Pflicht zur zutreffenden (!) Kategorisierung ist alles andere als trivial. Beispiele: Jacken sind nicht generell Textilien – sie können Elektrogeräte sein (z. B. bei beheizbarem Innenleben). Auch Kopfhörerverlängerungskabel oder Tresore mit elektronischem Zahlenschloss sind als registrierungspflichtige Elektrogeräte beim Umweltbundesamt zu deklarieren. Stimmen Angaben bei einer Überprüfung nicht überein, wird es für den Absender brenzlig.

Gesetzes-Dschungel

Problem: 145 Länder haben eigene verbindliche Recyclingbestimmungen, die für alle E-Commerce-Händler gelten, die in diese Länder liefern. Selbst innerhalb der EU existieren keine einheitlichen Gesetze im Umgang mit neuen und ausgedienten Verpackungen, Batterien und Elektrogeräten. Gut 30% der weltweit gültigen nationalen Gesetze ändern sich jährlich, sagen uns die Experten der Deutsche Recycling Service GmbH (DR; Köln).

Und es geht nicht nur um den Registrierungsprozesse mit Mengenmeldungen für jedes belieferte Land. Zudem müssen dort Entsorger-Netzwerke beauftragt werden. Hat der E-Commerce-Händler im Zielland keinen Sitz, was die Regel ist, muss dort ein ansässiger Bevollmächtigter benannt werden, der als Statthalter alle Pflichten zu erfüllen hat.

Happige Strafen 

Es gilt also genau zu recherchieren, welche Produkte welcher Registrierungspflicht beim Umweltbundesamt unterliegen. Wer falsch kategorisiert, riskiert Abmahnungen, happige Bußgelder, Berufs- und Verkaufsverbote. Auch Wettbewerber sorgen gerne mal für Abmahnungen, betont die DR. Je größer das Unternehmen, desto drastischer die Strafen. Siehe Tesla: Das Umweltbundesamt verkündete Ende 2020 eine 12-Millionen-Euro-Strafe, weil Rücknahmeverpflichtungen von Batterieprodukten nicht eingehalten wurden. Wie die jeweiligen nationalen Behörden im Einzelfall reagieren, ist nicht vorhersehbar.

Infos und Checkliste (Verband Technischer Handel):

Wer für das Ausland ein E-Commerce-Geschäft anbieten will, sollte laut Verband Technischer Handel (VTH; Düsseldorf) vorher zunächst prüfen, unter welchen Voraussetzungen die eigenen Waren in den avisierten Ländern abgesetzt werden dürfen. Dazu gehören:

  • Anforderungen an Sicherheitsnormen/Zertifikate
  • Verbote und Beschränkungen, z.B. bei Inhaltsstoffen, Materialien, Produktgruppen
  • gesundheitsbezogene Vorschriften und Gesetze, z.B. bei Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Pharmaprodukten, Kosmetika
  • Jugendschutzbestimmungen
  • Kennzeichnungspflichten an der Ware, z.B. Herkunftsland, Sicherheitskennzeichen, Energiekennzeichen
  • Abfallgesetze und Verpackungsvorschriften im Zielland, z.B. Rücknahmepflichten und Recyclingvorschriften
  • Melde- bzw. Registrierungspflichten
  • eventuell vorhandene gewerbliche Schutzrechte, z.B. Marken- und Patentrechte
  • Prüfung, ob die eigenen Schutzrechte hinreichend sind
  • Gewährleistungspflichten im Zielland
  • Umgang mit Kundendienst, Reklamationen, Reparaturen
  • Warenrücksendungsbestimmungen

Datenbank

Der VTH rät, zur Vorbereitung die kostenfreie Market Access Datenbank (MADB) der Europäischen Union zu nutzen. Die ist kostenfrei und ermöglicht in Eigenrecherche, die Anforderungen an einen Warenversand in Länder außerhalb der EU zu recherchieren. Zudem gibt es Infos über Zölle, Anforderungen an den Warenversand und die Produkt- bzw. Marktzulassung im Zielland. Darüber hinaus lässt sich gezielt nach Warentarifnummern, Zolltarifnummern oder dem HS-Code (Harmonized System Code) suchen.

MADB:
Access2Markets Welcome to Access2Markets to Market Access Database users (europa.eu)

Harmonized System Code:
Harmonized System Codes (HS Code) Commodity Classification - Foreign Trade Online (foreign-trade.com)

 

Verband Technischer Handel (Düsseldorf)
www.vth-verband.de

Fazit: Vor allem kleine E-Commerce-Händler sind durch den Wust an Regelwerken überfordert. Hier lohnt es sich, einen Dienstleister ins Boot zu holen, der auch internationale Anforderungen kennt und bei Abwicklung (intern/extern) sowie Entsorgung unterstützt.

Hinweis: Eine Checkliste finden Sie in der Online-Version des Artikels.

Weitere Infos: Deutsche Recycling Service GmbH (Köln)

www.deutsche-recycling.de


Link auf DR-Whitepaper (via Mail)


Infos und Checkliste (Verband Technischer Handel) 

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