EU-Lizenz ab 2,5 Tonnen nötig
In der EU gibt es wieder neuen Regelungen im Transportsektor. Unternehmen, die Güter für andere Unternehmen ins Ausland befördern und dafür Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen einsetzen, brauchen ab 21. Mai eine güterverkehrsrechtliche Genehmigung („EU-Lizenz“).
Bisher benötigen nur Frachtführer eine Genehmigung, die Solo-Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse (zHm) über 3,5 Tonnen einsetzen. Wer auf grenzüberschreitende Beförderung verzichtet, kann auch über den 21. Mai hinaus mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen ohne Genehmigung aktiv sein.
Fachlich geeignet?
Will ein Unternehmer eine solche EU-Lizenz bei der unteren Verwaltungsbehörde beantragen, muss er nachweisen, dass er persönlich „zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet“ ist. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt im Regelfall über eine bestandene IHK-Fachkundeprüfung und kann auch durch eine im Unternehmen beschäftigte Person oder einen sogenannten externen Verkehrsleiter erfolgen.
Ausnahme: Unternehmer, die im Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 durchgehend ein Transportunternehmen mit Fahrzeugen unter 3,5 t zHm geleitet haben, können auf Antrag von der Fachkundeprüfung befreit werden. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft die Genehmigungsbehörde auf Basis der vorgelegten Dokumente.
Mobilitätspakt 1: Änderungen
Viele Änderungen im Güterkraftverkehrsrecht als Teil des „EU-Mobilitätspakets I“ gelten schon seit Februar. Beispiele: Seit 2. Februar müssen alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt dokumentieren.
Seit 21. Februar bestehen eine regelmäßige Rückkehrpflicht für Nutzfahrzeuge in den Niederlassungsmitgliedstaat und eine Abkühlphase bei Kabotagetransporten. Innerhalb von vier Tagen nach Ende der Kabotagebeförderungen dürfen keine weiteren im Aufnahmemitgliedstaat durchgeführt werden. Diese Abkühlphase soll sicherstellen, dass Kabotage nicht systematisch - also dauerhaft - betrieben wird. Kabotage ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sogenannten Aufnahmemitgliedstaat, durch einen Unternehmer, der in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat.
Fazit: Prüfen Sie, ob Sie alle EU-Lizenzen haben oder organisieren Sie ihre Transporte entsprechend.
Hinweis: Wir raten dazu, für die Vorbereitung auf die IHK-Sach- Fachkundeprüfung ein digitales Lerncenter zu nutzen (z.B. AVB-Lerncenter GmbH, Lübbecke; 886 Fragen für Verkehrsleiter Güterkraftverkehr im Multiple-Choice-Verfahren). In den jeweiligen IHK-Prüfungen muss aber ein Großteil der Fragen in „freier Formulierung“ beantwortet werden.