Förderprogramm für Soloselbständige
Die Anträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können seit Freitag (16.07.2021) über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Soloselbstständige, die auch im 3. Quartal 2021 von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen stark betroffen sind, können eine Unterstützung von 1.500 Euro pro Monat beantragen.
Die Förderung gilt für betroffene Soloselbstständige (mit oder ohne Personengesellschaft), kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Antragsberechtigt für die Neustarthilfe Plus sind bisher nur natürliche Personen, die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind, startet laut dem Bundeswirtschaftsministerium in wenigen Wochen.
Fazit: Wer als Selbständiger von Corona-Schließungen stark betroffen ist, sollte die Förderung beantragen. Das lohnt sich vor allem für diejenigen, die aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren.