Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2114
Rabattaktion für alles

Fußnote rettet falsche Werbung nicht

Online Shopping © Светлана Бармина / stock.adobe.com
Blickfangwerbung beäugt die Konkurrenz im Handel sehr genau. Es gibt immer wieder objektiv falsche Angaben im Blickfang, die unzulässig sind. Jetzt musste das Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg entscheiden, ob die falschen Angaben durch eine Aufklärung mit einem Sternchen-Hinweis an anderer Stelle in der Werbung richtigzustellen ist.

Vorsicht vor Blickfang-Werbung. Denn: Auch korrigierende Fußnoten heilen "irreführende" Werbung nicht. So hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. 

In dem Fall hatte ein Unternehmen mit „39% Rabatt in allen Abteilungen“ geworben. Das war der Blickfang in einer Anzeige eines Möbelhauses. Eine Fußnote offenbarte allerdings, dass eine Reihe von Produkten von diesem Rabatt ausgenommen sind. Das galt für Produkte, die bereits anderweitig reduziert waren. 

Findige Werbeaussagen sind zulässig, aber... 

Dies bewerte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg als objektiv falsche Werbung und untersagte sie zukünftig. Die Klarstellungen in der Fußnote reiche nicht, um die irreführende Werbung zu heilen. Es handelt sich daher dabei nicht nur um eine präzisierungsbedürftige Unklarheit oder Halbwahrheit, sondern um „eine falsche Angabe zu einer leicht nachprüfbaren, objektiven Tatsache". Das Möbelhaus hatte argumentiert, die Werbung bedeute lediglich, dass der beworbene Rabatt in allen Abteilungen zu finden sei, allerdings nicht für alle Artikel gelte. 

Fazit: Findige Werbe-Aussagen sind erlaubt. Eine falsche Blickfangwerbung ist aber nicht durch einen Fußnoten-Hinweis richtigzustellen.

Urteil: OLG Nürnberg vom 23.12.2022, Az.: 3 U 1720/22

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Deutsches Weininstitut kürt Weingastronomien

Deutsche Weine an besonderen Locations

Weinflaschen mit Korken. © MmeEmil / Getty Images / iStock
Gerade zum Jahresausklang beginnt die Suchen nach guten Locations für Weihnachtsfeiern oder Neujahrsfeste. Wer ganz besonders gute Weingastronomien sucht, kann sich jetzt an den vom Deutschen Weininstitut gekürten Siegern orientieren. FUCHSBRIEFE stellt die Gewinner vor.
  • Deutsche Privatbank auf Rang 1 im Markttest TOPS 2024

Weberbank auf Rang 1 im Private-Banking-Markttest TOPS 2024

Die besten Vermögensmanager im deutschsprachigen Raum 2024 stehen fest. © envato elements, Verlag Fuchsbriefe
Insgesamt 9 Anbieter mit sehr guter Gesamtleistung; Digitale Beratungsformen auf dem Vormarsch; Nachhaltigkeit in der Flaute
  • Fuchs plus
  • Die Ausgezeichneten in TOPS 2024

Neunmal Gold und sechsmal Silber

© Kristina Ratobilska / Getty Images / iStock
Wir wollen es nicht gleich eine Zeitenwende nennen. Aber im Private Banking im deutschsprachigen Raum zeichnet sich eine sichtliche Veränderung ab: keine Verschiebung, jedoch eine Angleichung der Kräfteverhältnisse auf Länderebene. Das spricht für gesunden Wettbewerb in einem beinahe identischen europäischen Rechtsrahmen. Und für mehr Auswahl auf Kundenseite.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Chinas Deflation und die Auswirkungen auf unsere Preise

Wie lange profitiert der Westen von importierter Deflation?

Aufgestapelte Container, linker Stapel mit chinesischer Flagge, rechter mit US-Flagge. © narvikk / Getty Images / iStock
Die Preisentwicklung in den USA und im Euroraum hängt maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung Chinas ab. Der Rückgang der Preissteigerungsraten in den vergangenen Monaten liegt zu einem Gutteil an „importierter Deflation“. Davon werden beide Währungsräume voraussichtlich auch 2024 profitieren. Doch auf mittlere Sicht ist Vorsicht geboten. Das Pendel dürfte zurückschlagen.
  • Fuchs plus
  • Der Anlagevorschlag in TOPS 2024

Lackmustest für die Beratung

Der Anlagevorschlag ist der Lackmustest jeder Beratung. Er zeigt, ob der Kunde richtig verstanden wurde, ob dessen zentrale Wünsche vom Berater korrekt erfasst worden sind und ob sie passgenau umgesetzt werden. Hier hat es in diesem Jahr oftmals gehapert.
  • Fuchs plus
  • Chancen in der unterbewerteten Krone

Norges Bank hat noch Handlungsbedarf

Banknoten, 200 Norwegische Kronen. © Norges Bank
Anleger, die nach einer aussichtsreichen Anlagewährung Ausschau halten, sehen sich die Norwegische Krone an. Denn die Inflationsrate, die Konjunkturdaten und sogar die Lachs-Preise liefern eine interessante Indikation, meint FUCHS-Devisen.
Zum Seitenanfang