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Verwirkung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

Geld statt Urlaub gibt es nur zeitnah

Wer Urlaub gegen Geld tauschen will, darf nicht trödeln. Wartet ein Arbeitnehmer zu lange, um seine Ansprüche anzumelden, geht er leer aus. Denn: Zwei Jahre nach einer Liquidation ist der Ex-Firmenbesitzer sicher vor den Ansprüchen ehemaliger Mitarbeiter.

Zwei Jahre nach einer Liquidation ist der Ex-Firmenbesitzer sicher vor den Ansprüchen ehemaliger Mitarbeiter. Das heißt: Wer Urlaub gegen Geld tauschen will, muss dies zeitnah angeben. Wartet ein Arbeitnehmer zu lange, um seine Ansprüche anzumelden, geht er leer aus. So hat das Arbeitsgericht in Karlsruhe jetzt entschieden (Urteil vom 16.3.2018, Az. 7 Ca 214/17).

Im Urteilsfall ging es um einen Betrieb in Liquidation. Er sollte zwei Jahre nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters noch dessen unbestrittenen Urlaubsanspruch in Geld abgelten. Das lehnte das Arbeitsgericht ab.

Fazit:

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung verfällt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von zwei Jahren geltend gemacht ist.

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