Händler: Neues Energielabel nicht verschlafen
Ab 1. März gelten neue EU-Energie-Labels für Spülmaschinen, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Fernseher und Monitore. Händler müssen ihren Warenbestand rechtzeitig anpassen, sonst wird abgemahnt. Wir nennen Pflichten – und Ausnahmen.
Spätestens innerhalb der knappen Übergangszeit bis 18. März müssen Händler reagieren. Konkret: Geräte mit altem Label dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Grund für die Umstellung: Die alten Labels gelten als irreführend.
Skala von A bis G
Bei Kühlschränken z.B. lagen zuletzt fast alle Modelle in den Bestklassen. Eine leichte Einschätzung, welche Typen wirklich weniger Energie benötigen, war kaum noch möglich. Die neuen Label sind aussagekräftiger. Es gibt keine Plus-Klassen mehr wie „A+++“ oder „A++“. Stattdessen reicht deren Skala von A bis G. Veränderte Messverfahren geben realistischere Werte wieder. Die Bedingungen für die neuen Klassen A und B erfüllt voraussichtlich noch gar kein Kühlschrank, so die Verbraucherzentrale. Das soll Hersteller motivieren, noch sparsamere Geräte zu entwickeln.
Online-Handel
Auch Online-Händler müssen ihrer Informationspflicht nachkommen: Im Shop ist anzugeben, zu welcher Effizienzklasse das Gerät gehört und das komplette Label samt der Einordnung des konkreten Produkts abzubilden. Da die Hersteller nicht genau vorhersehen können, wann ihre Geräte in den Handel kommen, haben manche bereits seit einigen Wochen beide Etiketten beigelegt. Aber: Im Geschäft am Gerät angebracht oder online abgebildet darf vor dem 1. März 2021 nur das alte Label sein.
Ausnahmen
Sofern ein Lieferant von Produkten seine Tätigkeit vor dem Stichtag einstellt oder ein Produkt nicht mehr neu in den Verkehr gebracht wird (Auslaufmodell), darf der Händler dieses Produkt auch nach neun Monate nach dem Stichtag mit dem alten Label weiter verkaufen (also bis 30. November 2021).
Lampen und Staubsauer ziehen nach
Für Lampen gelten die neuen Klassen ab dem 1. September. Auch hier wird eine Übergangsfrist von zwei Wochen gelten, berichtet der Händlerbund. Für alle anderen kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräte wie Trockner, Staubsauger, Backöfen etc. findet die Umstellung wohl erst ab 2024 statt. Die Effizienz-Label für Heizungen werden ab 2026 geändert.
Fazit: Handeln sie zeitgerecht, sonst haben Sie bald mit Abmahnprofis und denunzierendem Wettbewerb zu tun.
Hinweis: Für Lampen gelten die neuen Klassen ab dem 1. September. Für alle anderen kennzeichnungspflichtigen Elektrogeräte wie Trockner, Staubsauger, Backöfen etc. findet die Umstellung wohl erst ab 2024 statt. Die Effizienz-Label für Heizungen werden ab 2026 geändert.
Weitere Infos:
Leitfaden für Händler (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Händlerbund
Warum Online-Händler das neue Energielabel nicht verschlafen sollten (haendlerbund.de)
Verbraucherzentrale
EU-Kommission mit Energie-Label-Generator