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Wer auf Facebook gegen Ausländer hetzt, kann seinen Job verlieren. Das ist z. B. dann möglich, wenn er gleichzeitig auf seinem Profilfoto die Dienstkleidung des Arbeitgebers trägt und auch noch seinen Namen nennt. Solche Hetze in sozialen Netzwerken stellt eine schwere Pflichtverletzung dar und ist nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Sogar eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sei dann gerechtfertigt, so das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 1 Sa 515/17). Denn ein Arbeitnehmer darf auch privat nicht so auftreten, dass der Anschein entsteht, sein Arbeitgeber unterstütze ausländerfeindliche Äußerungen.