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Jahresarbeitsentgeltgrenze anwenden

Jahresgrenze gilt für Sozialabgaben

Arbeitszeitkonten sind weit verbreitet und sie flexibilisieren die Arbeit. Wird das Konto aufgelöst, sind Besonderheiten zu beachten.

Werden Arbeitszeitkonten durch Auszahlung im letzten Beschäftigungsmonat aufgelöst, sind Sozialabgaben fällig. Diese bemessen sich an der anteiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 13.03.2018, Az.: L 11 R 4065/16).

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