Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1482
Gerichte verwirren Online-Händler bei Anwendung der DSGVO

Justiz-Chaos beim Datenschutz

Apple-CEO Tim Cook outete sich bei seinem Europabesuch als Fan der DSGVO. Die Wirklichkeit entpuppt sich dagegen als ernüchternd. Eine Umfrage bei den Datenschutzbeauftragten der Länder zeigt, dass die Beschwerden seit Mai drastisch zugenommen haben. Verwirrung stiften auch noch Gerichte, bei der Frage, ob Firmen sich gegenseitig bei Verstößen zum Datenschutz verklagen können.

Jetzt streiten auch noch die Gerichte um die korrekte Auslegung der DSGVO. Und erhöhen damit die ohnehin bestehende Unsicherheit bei der Anwendung der umstrittenen Datenschutz-Grundverordnung. Betroffen sind insbesondere der Online-Handel und hier vor allem kleine und mittlere Firmen. Tatsache ist: Die Datenschutz-Beschwerden haben seit Mai drastisch zugenommen. Das zeigt eine Umfrage bei den Datenschutzbeauftragten der Länder. Die Landgerichte Bochum und Würzburg erlauben sich völlig widersprüchliche Urteile zum Klagerecht von Wettbewerbern.

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob Firmen sich gegenseitig bei Verstößen zum Datenschutz verklagen können. Das Landgericht Bochum sagt „nein", das Landgericht Würzburg „ja". Laut Bochumer Landgericht darf ein Mitbewerber einen Verstoß gegen die DSGVO nicht abmahnen.

Unterschiedliche Urteile

Der Grund: Er hat keinen Anspruch auf Unterlassung. Mit einer Abmahnung wegen Verstoß gegen Datenschutzregeln wollte ein Online-Händler seinen Mitbewerber zur Ordnung rufen. Dem Konkurrenz-Unternehmen sollte gerichtlich unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt werden, den Kunden zukünftig Informationen zum Datenschutz vorzuenthalten. Diese Klage scheiterte.

Einen komplett anderen Kurs verfolgte vier Wochen später das LG Würzburg. Danach kann bei einer mangelhaften Datenschutzerklärung durchaus ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegen, gegen den auch ein Konkurrent klagen kann.

Mitwettbewerber abmahnen lassen?

 

Das LG Würzburg musste im Fall einer Rechtsanwältin entscheiden, die mit der Datenschutzerklärung auf ihrer Website gegen die
Vorgaben der DSGVO verstieß. Diese Rechtsverletzung stellte nach Einschätzung der Richter einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Sie hielten es deshalb für zulässig, dass ein Wettbewerber eine gerichtliche Abmahnung beantragte.

In Fachkreisen schüttelt man über die Würzburger Richter den Kopf. Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält in den Art. 77 bis 80 abschließende Regelungen zum anspruchsberechtigten Personenkreis. Danach können – neben den betroffenen Personen – alleine bestimmte Einrichtungen, Organisationen und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten
und nur unter weiteren Voraussetzungen gegen Verstöße vorgehen. Das LG Würzburg geht mit keinem Wort auf eine mögliche abschließende Regelung des Art. 80 DSVGO ein und ignoriert den aktuell vorherrschenden Meinungsstreit.

Fazit:

Das Ganze als „Kinderkrankheit" abzutun, wäre eine deutliche Verharmlosung. Selbst im Justizministerium „schwimmt" man, was die rechtssichere Umsetzung der DSGVO angeht. Die Nutzen-Schaden-Relation der Verordnung verschiebt sich immer weiter weg vom Nutzen.

Hinweis:

Datenschutzverstöße auf der Webseite sind in jedem Fall angreifbar, auch wenn noch strittig ist, ob dem Mitbewerber ein Recht auf Abmahnung zusteht. 

§ Urteile:

LG Bochum vom 7.8.2018, Az.: I-12 O 85/18), LG Würzburg vom 13.9.2018, Az.: 11 O 1741/18

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Ranking Stiftungsvermögen 2025

Zwei Banken an der Spitze – starke Konkurrenz folgt

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Zehn Banken haben sich im Wettbewerb um das beste Stiftungsangebot 2025 der Endauswahl gestellt. Bewertet wurden unter anderem Anlagevorschläge, Transparenz, Service und Investmentkompetenz. Zwei Institute stechen besonders hervor, doch auch die Verfolger zeigen solide Leistungen. Eine differenzierte Analyse zeigt, worauf Anleger achten sollten.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025 - Wie wir werten

Stiftung Denkmalpflege Hamburg sucht Partner für 12 Millionen Euro: So läuft das Auswahlverfahren

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Unser Bewertungssystem besteht aus fünf Kategorien. 1. Im Zentrum steht der eigentliche Anlagevorschlag als Kern des Angebots. Er gibt den Ausschlag, ob sich ein Kandidat für die Endauswahl qualifiziert. 2. Die Investmentkompetenz eines Anbieters. 3. Die Transparenz, gemessen an der Beantwortung eines redaktionellen Fragebogens. 4. Das Angebot an Stiftungsservices und 5. Der Beauty Contest, die mündliche Prüfung zur Endauswahl durch die Fachjury und Vertreter der Stiftung.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2025 - Wie wir werten

So ermitteln wir die Besten im Markttest für Stiftungen 2025

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: envato elements
Unser Bewertungssystem besteht aus fünf Kategorien. 1. Im Zentrum steht der eigentliche Anlagevorschlag als Kern des Angebots. Er gibt den Ausschlag, ob sich ein Kandidat für die Endauswahl qualifiziert. 2. Die Investmentkompetenz eines Anbieters. 3. Die Transparenz, gemessen an der Beantwortung eines redaktionellen Fragebogens. 4. Das Angebot an Stiftungsservices und 5. Der Beauty Contest, die mündliche Prüfung zur Endauswahl durch die Fachjury und Vertreter der Stiftung.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Die Besten im Stiftungstest 2025

BW-Bank: Goldstandard für Stiftungen

Thumb. Erstellt von Redaktion Fuchsbriefe, Bildquelle: Dall*e
Mit geballter Stiftungsexpertise und einem empathischen Ansatz überzeugt die BW-Bank 2025 auf ganzer Linie: In Anlagekonzept, Service und Transparenz setzt sie Maßstäbe. Mit einem starken Auftritt im Beauty Contest und einem umfassenden Stiftungsservice behauptet sie sich an der Spitze der Bestenliste.
  • Fuchs plus
  • Transparenz? Immer nur für die anderen!

Transparenz für Unternehmen, Geheimnisse für Politiker

In Spanien erschüttert ein neuer Korruptionsskandal die Regierung und wirft ein Schlaglicht auf die in Europa verbreitete Intransparenz in der Politik. Während Unternehmen strenge Offenlegungspflichten erfüllen müssen, bleiben politische Entscheidungen oft im Dunkeln. Von geheimer Vertragsvergabe bis zu unaufgeklärten Affären: Der politische Ruf nach Transparenz wird lauter, endet aber oft kurz vor der Selbstbedienungszone der Politik, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann.
  • Fuchs plus
  • Effiziente Projektumsetzung durch Interims-Manager

Interims-Manager: Flexible Lösung für dringende Projekte

Interims-Manager sind die Lösung für dringende Projekte, wenn interne Ressourcen knapp sind. Sie bringen Expertise, ein starkes Netzwerk und Erfahrung mit. Ideal als Brückenbauer und Coach, können sie sofort loslegen und Prozesse optimieren. Doch Vorsicht: Unternehmen müssen einige rechtliche Stolpersteine umgehen.
Zum Seitenanfang