Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
1955
Invaliditätsrente muss gezahlt werden

Kein Stopp durch befristete Erwerbsminderungsrente

Invaliditätsrente muss gezahlt werden. Copyright: Pixabay
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV) durch den Arbeitgeber kann auch in diesen Fall die Rente aufstocken. Strittig war bisher, ob ein Betrieb auch dann zahlen muss, wenn die gesetzliche Rentenversicherung die Zahlung auf drei Jahre befristet. Das wurde jetzt geklärt.

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil zur betrieblichen Invaliditätsrente gefällt, das Sie unbedingt kennen sollten. Demnach darf ein Arbeitgeber eine zugesagte betriebliche Invaliditätsversorgung nicht verweigern. Das gilt auch dann, wenn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur befristet für drei Jahre gezahlt wird. Verträge mit Pensionskassen ermöglichen es, dass eine betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber auch bereits bei einer vorgezogenen Invaliditätsrente einsetzen kann.

Der Streitpunkt entstand, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente befristet wurde. Weil die Rentenversicherung dem Arbeitnehmer die Erwerbsminderungsrente zunächst auf drei Jahre begrenzte, war der Arbeitgeber überzeugt, dass dem Mitarbeiter keine monatliche Invalidenrente in Höhe von rund 1.433,25 Euro zusteht.  Es kam zum Rechtsstreit und das Bundesarbeitsgericht  (BAG) musste klären, wie sich die Befristung, auf die betriebliche Invalidenrente auswirkt. 

Anspruch besteht für mindestens drei Jahre

Der Arbeitgeber berief sich auf einen Vertragspassus, wonach eine Invaliditätsversorgung dem Beschäftigten nur dann zusteht, wenn diese an eine "voraussichtlich dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts" gekoppelt ist. 

Das BAG folgte der Auffassung des Arbeitgebers nicht und entschied, dass der Anspruch auf eine betriebliche Invaliditätsversorgung vorliegt. Die befristete Bewilligung der gesetzlichen Rente sei für den Anspruch auf die betriebliche Invaliditätsrente ohne Bedeutung.

Fazit: Der Arbeitgeber kann eine betrieblich zugesicherte Invaliditätsversorgung nicht verweigern, wenn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur befristet gezahlt wird.

Urteil: BAG vom 13.7.2021, Az.: 3 AZR 445/20

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Meist gelesene Artikel
  • Editorial 2025

Vermögensverwalter im Vergleich

Performance-Projekt 6, Stiftungsportfolio, ging am 31.12.2024 zu Ende. Illstration erstellt mit dall*e
ETF vs. Vermögensverwalter: Der tägliche Realitätscheck
  • Grüne zwischen Naivität und Kalkül

Wenn Vielfalt und naive Toleranz zur Gefahr werden

Die Berliner Grünen wollen Polizistinnen mit Kopftuch zulassen – ein gefährlicher Angriff auf die Neutralität im öffentlichen Dienst. Statt Sicherheit zu stärken, wird ideologischer Blindflug betrieben. Die Folgen? Spaltung, Misstrauen und ein Verlust des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ein Standpunkt von FUCHSBRIEFE-Herausgeber Ralf Vielhaber gegen die brandgefährliche Verklärung von Vielfalt.
  • Fuchs plus
  • Gründe für die unterschiedliche Preisentwicklung bei Edelmetallen

Silber bleibt unter Wert

© 2023 MAG Silver Corp.
Der Goldpreis erreicht neue Rekorde, doch der Silberpreis stagniert weiterhin deutlich. Mit einem aktuellen Kurs von 33,30 US-Dollar je Feinunze liegt Silber noch knapp 4 % unter dem 5-Monatshoch. Während Gold seit Jahresbeginn um über 30 % zugelegt hat, verzeichnet Silber nur einen Anstieg von 13 %. Erfahren Sie, warum Silber im Vergleich zu Gold preiswert bleibt und welche Markttrends den Preis beeinflussen könnten.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Hot Stock der Woche

Überraschender CEO-Wechsel bei UnitedHealth

© A_Bruno / stock.adobe.com
Kurseinbruch bei UnitedHealth: Der Aktienkurs des größten US-Krankenversicherers stürzte um 18% ab und erreicht den tiefsten Stand seit vier Jahren. Grund sind unerwartet hohe Medicare-Kosten, die eine Prognose für 2025 unmöglich machen. CEO Andrew Witty wurde ersetzt durch Ex-Chef Stephen Hemsley. Ist das eine Kauf-Chance?
  • Fuchs plus
  • Im Fokus: Silber-Aktien

Silber-Aktien mit Potenzial

© Shutter81 / Fotolia
Der Silbermarkt steht vor einem strukturellen Wandel: Seit Jahren stagniert das Angebot, während die Nachfrage in Schlüsselindustrien wie Elektromobilität und Photovoltaik steigt. Silber ist im Vergleich zu Gold aktuell erheblich unterbewertet. Das macht Silber-Aktien interessant.
  • Monitoring bestätigt positiven Eindruck zur BW Bank

Vertrauensampel ist Grün: Die BW Bank ist transparent

Erstellt mit ChatGPT und Canva
Die BW Bank navigiert ihre Kunden souverän durch volatile Märkte und setzt dabei auf ein strukturiertes Beschwerdemanagement sowie hohe ethische Standards. Trotz einer niedrigen Anzahl an juristischen Verfahren zeigt sich das Unternehmen engagiert in der Lösung von Konflikten. Die FUCHS | RICHTER Prüfinstanz bestätigt zudem die Integrität der Bank ohne Hinweise auf unethisches Verhalten. Erfahren Sie mehr über die positiven Entwicklungen und das kundenorientierte Handeln der BW Bank.
Zum Seitenanfang