Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
2402
Invaliditätsrente muss gezahlt werden

Kein Stopp durch befristete Erwerbsminderungsrente

Invaliditätsrente muss gezahlt werden. Copyright: Pixabay
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung (bAV) durch den Arbeitgeber kann auch in diesen Fall die Rente aufstocken. Strittig war bisher, ob ein Betrieb auch dann zahlen muss, wenn die gesetzliche Rentenversicherung die Zahlung auf drei Jahre befristet. Das wurde jetzt geklärt.

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil zur betrieblichen Invaliditätsrente gefällt, das Sie unbedingt kennen sollten. Demnach darf ein Arbeitgeber eine zugesagte betriebliche Invaliditätsversorgung nicht verweigern. Das gilt auch dann, wenn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur befristet für drei Jahre gezahlt wird. Verträge mit Pensionskassen ermöglichen es, dass eine betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber auch bereits bei einer vorgezogenen Invaliditätsrente einsetzen kann.

Der Streitpunkt entstand, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente befristet wurde. Weil die Rentenversicherung dem Arbeitnehmer die Erwerbsminderungsrente zunächst auf drei Jahre begrenzte, war der Arbeitgeber überzeugt, dass dem Mitarbeiter keine monatliche Invalidenrente in Höhe von rund 1.433,25 Euro zusteht.  Es kam zum Rechtsstreit und das Bundesarbeitsgericht  (BAG) musste klären, wie sich die Befristung, auf die betriebliche Invalidenrente auswirkt. 

Anspruch besteht für mindestens drei Jahre

Der Arbeitgeber berief sich auf einen Vertragspassus, wonach eine Invaliditätsversorgung dem Beschäftigten nur dann zusteht, wenn diese an eine "voraussichtlich dauernde völlige Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts" gekoppelt ist. 

Das BAG folgte der Auffassung des Arbeitgebers nicht und entschied, dass der Anspruch auf eine betriebliche Invaliditätsversorgung vorliegt. Die befristete Bewilligung der gesetzlichen Rente sei für den Anspruch auf die betriebliche Invaliditätsrente ohne Bedeutung.

Fazit: Der Arbeitgeber kann eine betrieblich zugesicherte Invaliditätsversorgung nicht verweigern, wenn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur befristet gezahlt wird.

Urteil: BAG vom 13.7.2021, Az.: 3 AZR 445/20

Hier: FUCHSBRIEFE abonnieren

Neueste Artikel
  • Gesamtschau und Wochenbericht in KW 29 für PP V, PP VII, PP VIII und PP IX

FUCHS-Performanceprojekte: Risikodisziplin bleibt der entscheidende Erfolgsfaktor

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Vier Projekte, hunderte Anlageentscheidungen und völlig unterschiedliche Strategien. Dennoch zeigt die aktuelle Auswertung der FUCHS-Performance-Projekte ein erstaunlich einheitliches Bild. Nicht die aggressivsten Portfolios stehen vorne, sondern die Manager mit der konsequentesten Risikokontrolle. Während einzelne Häuser spektakuläre Vermögensstände erreichen, überzeugen andere durch außergewöhnliche Stabilität. Lesen Sie hier.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt IX in KW 29: Vermögensverwalter im Belastungstest

BTV, Berliner Sparkasse, Deka und LLB vor der Benchmark

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot setzt auch in Projekt 9 (Stiftungsportfolio) hohe Maßstäbe. Dennoch gelingt vier Vermögensverwaltern der Sprung über die Referenzmarke. Während die Bank für Tirol und Vorarlberg das Feld beim Vermögensstand anführt, überzeugen Berliner Sparkasse, Deka Vermögensmanagement und die Liechtensteinische Landesbank mit konstant starken Ergebnissen. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer Risiken kontrolliert und warum die Mehrheit der Teilnehmer hinter der Benchmark zurückbleibt.
  • Fuchs plus
  • Wochenbericht zu Projekt VIII: Sieben schlagen die Benchmark

Genève Invest, Hansen & Heinrich und FV Frankfurter Vermögen vorne

Illustriert mit Canva und ChatGPT
Das Benchmarkdepot gilt in Projekt 8 als Messlatte für aktives Fondsmanagement. Dennoch haben sieben Vermögensverwalter den Referenzwert inzwischen übertroffen. Während Genève Invest den größten Vermögensvorsprung erzielt, überzeugt FRÜH & PARTNER mit einer außergewöhnlichen Kombination aus Rendite und Risikokontrolle. Viele bekannte Namen bleiben dagegen hinter dem Maßstab zurück. Die aktuellen Zahlen zeigen, wer echten Mehrwert schafft und wer Anlegern aktuell wenig Mehrertrag bietet.
Zum Seitenanfang