KMU werden neu vermessen
Sie können an der Neubemessung der Größenordnungen für KMU mitwirken. Bis zum 6. Mai wartet die EU-Kommission auf Ihre Vorschläge zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Anlass für die Konsultation sind die seit 2005 in der EU geltenden Grenzen. Sie werden als nicht mehr zeitgemäß angesehen.
Bisher gelten als KMUs
• Unternehmen mit nicht mehr als 249 Beschäftigten
• einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro
• einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro
Die Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Ist ein Unternehmen Teil einer Gruppe, sind je nach Höhe der Beteiligung auch Mitarbeiterzahl und Umsatz bzw. Bilanzsumme der Gruppe zu berücksichtigen.
Höhere Grenzen gefordert
Die Neufestlegung der Grenzen für KMU soll die Möglichkeiten zur ihrer Förderung ausweiten. Laut BDI sind viele deutsche Unternehmen in den vergangenen Jahren so stark gewachsen, dass sie die Größenordnungen nicht mehr erfüllen und deshalb aus europäischen Programmen herausgefallen sind. Der BDI fordert deshalb eine deutliche Anhebung der bisher geltenden Grenzen.
Fazit: Beteiligen Sie sich an der Konsultation – es könnte Ihnen später nützen.
Hinweis: Den Fragebogen können sie online unter https://tinyurl.com/ycasl8qe abrufen.