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Bring your own device hat hohe Risiken

Kundendaten auf privaten Endgeräten

App Whatsapp. © Arno Burgi / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance
Immer mehr Unternehmen erlauben ihren Beschäftigten, private Kommunikationsgeräte im Unternehmensnetzwerk zu nutzen. Diese Erlaubnis muss unbedingt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) berücksichtigen, so das Landgericht Baden-Baden. FUCHSBRIEFE erklären Ihnen, worauf Arbeitgeber achten müssen.

Die Nutzung privater Endgeräte im Firmennetzwerk (bring your own device) ist erlaubt, Mitarbeiter dürfen aber keine Kundendaten auf diesen Geräten speichern. Das hat das Landgericht (LG) Baden-Baden entschieden und mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begründet. 

Der Fall: Eine Kundin gab ihre Kontaktdaten beim Kauf eines TV-Gerätes mit einer Wandhalterung bekannt. Später gab sie die Wandhalterung zurück. Der Händler erstatte versehentlich einen zu hohen Preis. Daraufhin bat eine Mitarbeiterin des Händlers die Kundin über ihren privaten Account via Instagram um Rückmeldung. Das war nicht korrekt. Die Richter entschieden, dass der Händler alle Mitarbeiter nennen musste, die Zugang zu den personenbezogenen Daten hatten. Außerdem musste der Händler allen Mitarbeitern die Nutzung personenbezogener Daten auf Privatgeräten untersagen. 

Fazit: Private Endgeräte im Firmennetzwerk sind erlaubt, Kundendaten haben auf ihnen aber nichts zu suchen. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin und vermeiden Sie Bußgelder und Image-Schäden.

Urteil: LG Baden-Baden vom 25.08.2023. Az.: 3 S 13/23

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