Leiharbeiter dürfen schlechter bezahlt werden als Stammbelegschaft
Leiharbeiter können grundsätzlich schlechter bezahlt werden als Stammbeschäftigte. Das bekräftigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil. Voraussetzung ist, dass die Leiharbeiter dafür eine Entschädigung bekommen, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer Vorabentscheidung, die ihm vom BAG vorgelegt wurde. Nach Ansicht des BAG liegt diese Kompensation vor, weil Leiharbeitern auch in einsatzfreien Zeiten das Entgelt ausgezahlt wird. Das ist staatlich festgesetzt und müsse darum auch nicht tariflich geregelt werden.
Fazit: Da die Kompensation bereits staatlich festgelegt ist, ist es juristisch einfach Leiharbeiter und Stammbeschäftigte unterschiedlich zu bezahlen.
Urteil: BAG; 5 AZR 143/19