Urteil zur Besserstellung von Leiharbeitern
Leiharbeitern verdienen im Durchschnitt 20% weniger als fest angestellte Mitarbeiter. Was aber, wenn das umgekehrt ist? Können fest angestellte Mitarbeiterin dann eine Gehaltsanpassung oder einen Vertrag als Leiharbeiter verlangen? Das Landesarbeitsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat dazu entschieden.