Arbeitgeber müssen Gehaltsunterschiede begründen
Das Frauen wegen ungleicher Bezahlung aufgrund ihres Geschlechts (‚Gender-Pay-Gap‘) vor Gericht ziehen, ist zwar selten. Aber es gibt diese Fälle, wie eine Klage vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zeigt. Das Gericht bestätigte, dass Unterschiede beim Entgelt bei gleicher Arbeit sehr wohl möglich sind, wenn die Firma sie mit handfesten Kriterien begründet.