Lieferzeiten müssen stimmen
Achten Sie darauf, dass Ihre Lieferzeitenangabe stets aktuell ist. Es sind wieder Abmahner unterwegs, die für „Irreführung des Verbrauchers“ abkassieren.
Händler verwenden oft vage Angaben, um mögliche Verspätungen im Versand und beim Postlauf auszugleichen. Trotz der aktuellen Lage gilt die Pflicht zur Angabe konkreter Lieferzeiten oder Zeiträume. „Die Ware wird in der Regel am nächsten Werktag geliefert“, ist nicht ausreichend. Viele Relativierungen von Lieferzeiten haben Gerichte bereits für unzulässig erklärt – darauf weist der „Trusted Shops Abmahnschutz“ hin. Es ist klarzustellen, wann die Frist beginnt; z. B. nach Auftragsbestätigung oder bei vereinbarter Vorauszahlung nach dem Zeitpunkt der Zahlungsanweisung.
IDO-Verband kassiert ab
Derzeit kassiert der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO; Leverkusen) ab. Und zwar auch für einfach festzustellende und durchsetzbare Verstöße, z. B. unvollständige Angaben bei der Widerrufsbelehrung, fehlende Grundpreisangaben oder die Werbung mit Garantien. Betroffen sind auch eBay-Händler. Bereits seit Ende 2018 mahnt IDO Händler der Plattform Bricklink ab.
Weil die Abmahnkosten im Vergleich zu einer Abmahnung durch die Konkurrenz mit ca. 250 Euro eher gering sind, wird nicht selten voreilig bezahlt. IDO fordert neben der Abmahngebühr auch eine Unterlassungserklärung. Werden die Mängel nicht behoben, drohen laut Händlerbund Vertragsstrafen von bis zu 4.000 Euro.
Fazit: Der Händlerbund rät, Abmahnungen durch IDO „unbedingt ernst zu nehmen“ und gesetzte Fristen einzuhalten. Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne ausreichende Prüfung unterzeichnet werden.
Hinweis: Gehen Sie besser vorher auf den Händlerbund zu.