Hier können Sie zwischen der Ansicht für Geschäftskunden und Privatkunden wechseln.
Informationen und qualifizierte Einschätzungen zu Chancen und Risiken
030-288 817-20
Geschäftskunde
Privatkunde
0,00 €
2338
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist in Kraft

Neue Regeln gegen das Abmahn-Unwesen

Das sind die nackten Zahlen: Pro Jahr erhalten Betriebe 160.000 wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. 10% davon sind missbräuchlich und machen viel unnütze Arbeit. Und sie kosten Geld: Vorsichtige Schätzungen sprechen von 17 Millionen Euro Kosten. Jetzt soll vieles besser werden, so die Hoffnung der Bundesregierung. Die Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist seit Dezember 2020 in Kraft. Es gibt fünf wesentliche Änderungen, die Sie kennen sollten.

Betriebe leiden seit Jahren unter den Attacken von missbräuchlichen Abmahnungen. Die sollen jetzt erschwert, wenn es sehr gut läuft, sogar ganz gestoppt werden. Inzwischen gibt es 'Mahn-Profis' und ihre Rechtsvertreter, die sogar davon leben. 

Wie beispielsweise in Frankfurt: Da gab es 240 Abmahnungen gegen Reiseunternehmen in einem Jahr. Der Abmahnende hatte nicht mal einen unmittelbaren wirtschaftlichen Bezug zu den Abgemahnten. Das wertete das OLG Frankfurt als Zeichen für Rechtsmissbrauch, der nur den eigenen Geldbeutel füllen sollte. 

Novelle seit Dezember in Kraft

In Zukunft soll das 'Geschäftsmodell Abmahnung' noch unattraktiver sein. Das neue Gesetz zum Erschweren missbräuchlicher Abmahnungen und zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (UWG) ist in weiten Teilen seit Dezember 2020 in Kraft. Zentral sind fünf neue Regelungen:

  1. Der Kreis der Personen, die Unterlassungsansprüche nach dem UWG geltend machen können, ist weiter eingeschränkt. Nur wer in einem tatsächlichen Konkurrenzverhältnis zum Wettbewerber steht, darf klagen. Wirtschaftsverbände müssen aktiv legitimiert sein. 
  2. Die Vorgaben zum Inhalt von Abmahnungen sind klarer benannt und verschärft.
  3. Die Voraussetzungen für die Erstattung von Abmahnkosten sind angezogen und der Beklagte selbst erhält einen finanziellen Anspruch gegenüber einem erfolglos Abmahnenden. 

Gerichtsstand nicht mehr frei wählbar

  1. Das schon bestehende Missbrauchsverbot für Abmahnungen ist noch einmal ausgeweitet, fünf Varianten sind explizit aufgeführt. 
  2. Die freie Ortswahl ('fliegender Gerichtsstand') für ein beliebiges Gericht ist abgeschafft. 

Aufgeschreckt hatte den Gesetzgeber die vielen DSGVO-Abmahnungen gegenüber KMU. Sie hatten sich zu einem großen Ärgernis entwickelt. Skepsis ist bei der Durchschlagskraft der Novelle trotzdem angebracht: Bisher sind alle gesetzgeberischen Bemühungen, das Abmahnungs-Unwesen zu in den Griff zu bekommen, verpufft.

Fazit: Die ‚gelbe Karte’ der Abmahnung wurde bislang häufig gezogen, um Geld abzuzocken oder um Konkurrenten zu schwächen. Das wird mit der UWG-Neufassung jetzt schwieriger.

Urteil: OLG Frankfurt am Main, 12.11.2020, Az.: 6 U 210/19

Meist gelesene Artikel
  • Fuchs plus
  • Doppelter Urlaubsanspruch bei unrechtmäßiger Kündigung?

Bundesarbeitsgericht löst auf

Bei einer zeitlichen Überschneidung einer rechtswidrigen Kündigung mit einer neuen Beschäftigung könnte theoretisch ein doppelter Urlaubsanspruch entstehen. Das Bundesarbeitsgericht musste jetzt entscheiden, wie damit umzugehen ist.
  • Fuchs plus
  • Stiftungsvermögen 2024: Die Bank im Bistum Essen eG in der Ausschreibung

Die BiB ist kein Zug, auf den die Stiftung aufspringen will

Thumb Stiftungvermögen 2024. © Collage: Verlag FUCHSBRIEFE, Bild: envato elements
Die Bank im Bistum Essen (BiB) begrüßt die Stiftung Fliege, die ihre drei Millionen Euro Kapital neu anlegen will, mit einem überaus empathischen Schreiben. Sie bittet ausführlich um Entschuldigung, weil sie durch Krankheit bedingt nicht in der Lage gewesen sei, den erbetenen Anlagevorschlag fristgerecht einzureichen. Man fühlt sich ein wenig wie unter Freunden und möchte gern einen Sympathiebonus vergeben. Ob das nach Studium des Anlagevorschlags auch noch so ist, wird sich zeigen.
  • Fuchs plus
  • Dekarbonisierung: Andere Standorte attraktiver als Deutschland

Skandinavien bei Dekarbonisierung weit vorn

Obwohl die deutsche Regierung die ganze Wirtschaft auf Klimaneutralität trimmen will - wie die EU - bietet Deutschland keine guten Rahmenbedingungen für eine Dekarbonisierungsstrategie. Das zeigt eine Umfrage von EY unter Unternehmen. Andere Standorte sind attraktiver.
Neueste Artikel
  • Fuchs plus
  • Luftangriff auf Israel

Iran hat drei Ziele mit Angriff auf Israel verfolgt

Der Iran hat mit seinem Luftangriff auf Israel drei Ziele verfolgt. Die Raketen- und Drohen-Attacke wirkt politisch, militärisch und wirtschaftlich. Diese Auswirkungen strahlen weit über Israel hinaus.
  • Wissings Vorstoß zum Fahrverbot entlarvt ein Regierungs-Prinzip

Regieren mit Angst

Die Verzweiflung der Ampel-Regierung beim Klimaschutz ist mit Händen zu greifen. Jetzt hat Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sogar ein Fahrverbot an Wochenenden – natürlich nur für Verbrenner – ins Spiel gebracht. Das bringt viele Beobachter auf die Palme. Grüne und SPD werfen dem Minister "Panikmache" vor. Damit haben sie recht, benennen aber zugleich nur ein Prinzip und Instrument, das sie selbst gern zum Regieren einsetzen, meint FUCHSBRIEFE-Chefredakteur Stefan Ziermann.
  • Fuchs plus
  • Ein REIT für Farmland-Investments

Ackerland ins Portfolio holen

Der gewerbliche Immobiliensektor durchlebt in den USA eine schwere Krise, die wohl auch Lehmann klein aussehen lässt und kennt dabei nur Verlierer. Anders dagegen sieht es im Spezialimmobilienbereich aus. Auf der Suche nach strukturellen Wachstumssektoren wie Logistik und Gesundheit spielt auch die Nahrungsmittelversorgung eine zentrale Rolle. Hier findet sich ein REIT mit klarem Fokus.
Zum Seitenanfang