Pflichtangaben bei Überziehungskrediten
Banken müssen sehr exakte Angaben zu Überziehungszinsen machen. Auch auf der Internetseite einer Bank müssen diese Angaben eindeutig sein und klar hervorgehoben werden. Geldhäuser müssen unbedingt auch den Minimalzins für Überziehungen angeben, so ein aktuelles Urteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Auftritt eines Kreditinstituts beanstandet, das seine Kunden lediglich über den Höchstsatz, aber nicht über den Minimalzinssatz bei Überziehungen informierte. Die Angabe einer Preisspanne sei zwar möglich, so die Richter, allerdings nur bei Nennung beider Eckpunkte. Notwendig ist außerdem eine optische Hervorhebung der Zinssätze innerhalb des Preisaushangs.
Fazit: Zinsangaben von Kreditinstituten müssen transparent und absolut klar sein. Darum müssen Geldhäuser auch den Mindestzins für Kontoüberziehungen angeben.
Urteil: BGH vom 29.06.2021, Az.: XI ZR 46/20