Quarantäne knockt Urlaubstage aus
Muss ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs in Quarantäne, so werden ihm die Urlaubstage nicht wieder gutgeschrieben. Der Urlaubsanspruch ist erfüllt. So urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Demnach ist eine Gutschrift der Urlaubstage wegen Arbeitsunfähigkeit gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ausgeschlossen, da der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig erkrankt war. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die Fälle einer behördlich angeordneten Quarantäne komme nicht in Betracht. Schließlich könne der Arbeitnehmer seinen Urlaub auch während der Quarantäne zu Hause spielend vor der PC-Konsole oder im Wohnzimmer liegend verbringen. Anders ist das nur, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub (auch in Quarantäne) wirklich erkrankt ist.
Fazit: Urlaubstage während einer Quarantäne (ohne Erkrankung) gelten als genommen.
Urteil: LAG Schleswig-Holstein vom 15.2.2022, Az.: 1 Sa 208/21