Rechenfehler stoppt Zulage nicht
Abrechnungsfehler können zu einer betrieblichen Übung werden, wenn sie lange genug nicht entdeckt werden. Das musste ein Arbeitgeber erkennen, der einen Betrieb übernommen hatte. Er hatte die Entlohnungs-Praxis des Vorgängerbetriebs unverändert über sechs Jahre weitergeführt. Dann erkannte er einen Abrechnungsfehler bei einer Zuschlagsrechnung und wollte diesen zum Nachteil eines Mitarbeiters korrigieren. Das war nicht mehr zu machen, so die Entscheidung der Richter des LAG.
Fehler wird zur betrieblichen Übung
Nach einer so langen Zeit gebe es keine Rechtsgrundlage dafür, die Zahlung der falsch berechneten Zuschüsse für die Zukunft einzustellen. Das Gericht erkannte zwar an, dass die Zuschläge unberechtigt seien. Sie seien inzwischen aber als betriebliche Übung anzusehen und darum auch in Zukunft zu zahlen. Eine betriebliche Übung entsteht immer dann, wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten regelmäßig wiederholt, aus dem der Beschäftigte schließen kann, dass diese Leistung bzw. Vergünstigung auf Dauer gezahlt wird.
Fazit: Bei langjähriger Zahlung von Gehaltsbestandteilen entsteht eine betriebliche Übung. Der Fehler lässt sich dann nicht mehr mit dem Hinweis auf einen früheren Abrechnungsfehler stoppen.
Urteil: LAG Sachsen vom 30.12.2022, Az.: 1 Sa 87/22