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Betriebsversammlung mit Dolmetscher?

Simultan-Dolmetscher für Betriebsversammlung?

© Bobboz / Getty Images / iStock
Dass viele Nationalitäten in einer Firma arbeiten, ist nicht ungewöhnlich. Aber darf deshalb der Betriebsrat für eine Betriebsversammlung auf eine Simultan-Verdolmetschung hoffen? Das Landesarbeitsgericht Sachsen musste entscheiden, ob im Logistikzentrum von Amazon in Leipzig Dolmetscher notwendig sind.
Das LAG Sachsen hat entschieden, dass der Arbeitgeber die Kosten für Dolmetscher bei einer Betriebsversammlung nicht übernehmen muss. Der Betriebsrat hatte es versäumt vorab zu prüfen, für wen überhaupt eine Übersetzung erforderlich ist. Außerdem waren die Kosten unverhältnismäßig hoch.
Der Betriebsrat hat zwar die Aufgabe, die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern. Integration bedeute jedoch nicht, dass sich das größere Ganze dem einzelnen Arbeitnehmer anpasst. Die ausländischen Beschäftigten sollten vielmehr ausreichend Deutsch lernen, um sich in die betriebliche Umgebung einzugliedern, so das LAG.

Zehn Simultandolmetscher nicht notwendig

Im Logistikzentrum von Amazon sind ca. 1.220 Arbeitnehmer beschäftigt, davon 582 deutsche Staatsangehörige. Die übrigen sind 57 Nationalitäten mit über 50 verschiedenen Muttersprachen zuzuordnen. Für eine Betriebsversammlung verlangte der Betriebsrat, dass der Arbeitgeber zehn Simultandolmetscher für die Sprachen Englisch, Persisch, Arabisch, Polnisch und Tigrinisch zur Verfügung stellen sollte.

Zusätzlich die entsprechende technische Ausstattung. Das Unternehmen holte Angebote von zwei Anbietern für die Simultanübersetzung ein, wonach sich ergab, dass dafür mindestens 31.000 Euro anfallen. Der Betrieb lehnte es ab, die Kosten zu übernehmen. Der Betriebsrat zog vor das Arbeitsgericht.

Fazit: Aus der Tatsache, dass ausländische Mitarbeiter beschäftigt sind, kann der Betriebsrat nicht automatisch schließen, dass diese keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben und eine Übersetzung der Betriebsversammlung notwendig ist.

Urteil: LAG Sachsen vom 10.10.2023, Az.: 2 TaBVGa 2/23

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