Streit um Kapselhotels
Wer ein Hotel baut, hat weitgehende Freiheiten. Auch Zimmer ohne Fenster sind erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat die Stadt Hannover verpflichtet, für die Erweiterung eines Hotels mit fensterlosen Zimmern eine Baugenehmigung zu erteilen. Da Hotelzimmer nicht dem Wohnen dienten, greife eine Ausnahmevorschrift in der Bauordnung.
Diese Regelung gestattet es, Belichtung und Belüftung auch anderweitig sicherzustellen, wenn die Anforderung an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt blieben.
Kapselhotels bald öfters in Deutschland
Bei Hotelzimmern komme ein Verzicht auf Fenster dann in Betracht, wenn diese aufgrund ihrer Beschaffenheit und Ausstattung allein zum Übernachten und dies nur für einen maximal dreitägigen Aufenthalt bestimmt seien.
Die ersten Hotels mit Schlafkapseln eröffneten Ende der 70er-Jahre in Japan in der Nähe von Bars und Bahnhöfen. Inzwischen gibt es sogar Luxuskapseln für Touristen. In Europa gibt es Kapselhotels im schweizerischen Luzern, Karlsruhe und in Göttingen. In Leipzig, Hamburg und Bielefeld sind ebenfalls Boxhotels geplant. Der Betreiber sieht in den Boxhotels „smarte Alternative“ und preiswerte Alternative zu Hostels mit Mehrbettzimmern.
Fazit: Eine Baugenehmigung für neun Hotelzimmer ist zu erteilen, auch wenn durch fehlende Fenster kein Tageslichteinfall besteht.
Urteil: OVG Niedersachsen vom 12.5.2021, Az.: 1 LB 29/20