UK: Neue Regeln für Geschäftsreisende und Unternehmen
Großbritannien hat die Liste mit „erlaubten Tätigkeiten“ für Geschäftsreisende erweitert. Bei konzern-internen Entsendungen sind künftig auch Arbeiten bei Kunden der britischen Konzerngesellschaft erlaubt. Ebenso dürfen „Visitors“ künftig Mobilarbeit für den deutschen Arbeitgeber im Vereinigten Königreich ausüben. Voraussetzung: Die Mobilarbeit ist nicht der Hauptzweck des Aufenthalts.
Daneben gelten seit Januar 2024 auch neue Vorschriften für EU-Waren, speziell SPS-Waren (Waren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs). Die britischen Behörden bieten Listen für EU-Produkte sowie überarbeitete Gesundheitszeugnisse an und stellen Übersichtslisten zur Verfügung (Risikokategorien für tierische und pflanzliche Erzeugnisse). Für Nordirland greifen weiterhin EU-Binnenmarktregeln.