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Liste erlaubter Tätigkeiten ausgeweitet

UK: Neue Regeln für Geschäftsreisende und Unternehmen

Großbritannien hat neue Regeln für Geschäftsreisende und Unternehmen erlassen. FUCHSBRIEFE geben eine Schnell-Übersicht.

Großbritannien hat die Liste mit „erlaubten Tätigkeiten“ für Geschäftsreisende erweitert. Bei konzern-internen Entsendungen sind künftig auch Arbeiten bei Kunden der britischen Konzerngesellschaft erlaubt. Ebenso dürfen „Visitors“ künftig Mobilarbeit für den deutschen Arbeitgeber im Vereinigten Königreich ausüben. Voraussetzung: Die Mobilarbeit ist nicht der Hauptzweck des Aufenthalts.

Daneben gelten seit Januar 2024 auch neue Vorschriften für EU-Waren, speziell SPS-Waren (Waren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs). Die britischen Behörden bieten Listen für EU-Produkte sowie überarbeitete Gesundheitszeugnisse an und stellen Übersichtslisten zur Verfügung (Risikokategorien für tierische und pflanzliche Erzeugnisse). Für Nordirland greifen weiterhin EU-Binnenmarktregeln.

Fazit: Weitere Informationen zu den neuen Regeln finden Sie im Internet unter www.gov.uk (Immigration Rules) und unter www.gtai.de (Einfuhrbestimmungen Lebensmittel).


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