Ungültige Autokredit-Klausel gilt auch für Firmenkunden
Unternehmen verlieren ihre Ansprüche aus dem Dieselskandal nicht, weil sie das Auto für den Betrieb kauften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die klagende Firma hatte zwei Diesel-Neuwagen von Mercedesangeschafft und über die Mercedes-Benz Bank finanziert.
Streitpunkt waren die AGB der Bank. Die enthielten eine Klausel, dass alle Forderungen, die aus dem Autokauf entstehen, an die Bank abzutreten sind. Für das Landgericht (LG) und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart war damit klar, dass die Firma auf Schadensersatzforderungen aus der illegal eingebauten Abschalteinrichtung bei den Fahrzeuge verzichten und sie deshalb auch nicht auf Schadenersatz klagen könne.
Firma kann jetzt gegen Mercedes klagen
Der Bundesgerichtshof hat jetzt eine Ungleichbehandlung von Privatkunden und Firmenkunden beendet. Denn in Verträgen mit Privatkunden galt eine solche Klausel schon lange als zu weit gefasst. Das hatte der BGH auch schon bestätigt. Strittig war bisher allerdings noch, ob das BGH-Urteil ebenfalls für Firmenkunden gilt. Laut neuestem Urteil macht es aber keinen Unterschied, ob der Kunde als Unternehmer oder als Verbraucher gehandelt hat, so der BGH in einer ergänzenden Entscheidung.
Fazit: Der Firmenkunden können - genau wie Privatkunden - Autobauer wegen der illegal verbauten Abgastechnik in Diesel-Fahrzeuge auf Schadenersatz verklagen. BGH hat die Differenzierung zwischen privaten und geschäftlichen Verträgen beendet.
Urteil: BGH vom 3.7.2023, Az.: VIa ZR 155/22 und Entscheidung vom 24.4.2023 VIa ZR 1517/22