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Online-Händler gefordert

Verpackungsgesetz wird strenger kontrolliert

Symbolbild Online-Shopping. © William_Potter / Getty Images / iStock
Die Novelle des Verpackungsgesetzes zum 1. Juli 2022 nimmt Online-Händler noch strenger in die Pflicht. Bereits jetzt gibt es viele Abmahnungen. Künftig drohen aber noch strengere Kontrollen.

Ab 1.7. wird das Verpackungsgesetz noch einmal ausgeweitet. Das nimmt Händler und Online-Marktplätze noch strenger in die Pflicht. Die Registrierungspflicht wird erweitert, Rücknahme- und Verwertungspflichten werden ausgebaut, die Nachweispflichten ebenfalls. So müssen künftig auch Transport- und Mehrwegverpackungen gemeldet werden. Daneben müssen Händler sich um Bezahlung, Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen kümmern. Bei Verstößen gilt ein automatisches Vertriebsverbot. Die wichtigsten Änderungen per 1.7. finden Sie hier: https://www.verpackungsgesetz.com/verpackg2-kompakt-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick/ 

Online-Händler, die verpackte Ware auf digitalen Marktplätzen vertreiben, werden künftig häufiger kontrolliert. Und zwar unabhängig von der Verpackungsart. Bis Juli muss jeder Händler, der gewerbsmäßig mit seinen Waren Versand-, Verkaufs- oder Umverpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, im Verpackungsregister LUCID registriert sein. 

Kontrollen und Prüfpflichten 

Die Deutsche Recycling Service GmbH (Köln) weist darauf hin, dass sich Online-Händler mit der Neuerung auch auf vermehrte Kontrollen einzustellen haben. Die Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Onlinehändler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen ab Juli 2022 sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten. Für Kunden, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, dürfen sie ihre Leistungen künftig nicht mehr anbieten.

Das Gesetz regelt eine klarere Kontrolle der Entsorgungssysteme. Damit werden auch höhere Anforderungen an Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und vereidigte Buchprüfer gestellt.

Sanktionen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR; Osnabrück) soll für Standards und Transparenz sorgen. Sie ist verpflichtet, Unregelmäßigkeiten aufzuklären und wird dann Befugnisse und Unterlagen anfordern und weitere Prüfungen veranlassen. Gesetzesverstöße werden durch die jeweils zuständigen Behörden in Bund und Ländern geahndet.

https://www.verpackungsgesetz.com/verpackg2-kompakt-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick/)

Verpackungsregister

https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/faq

Full Service:
Deutsche Recycling Service (Köln)

International Compliance & Produktverantwortung | Deutsche Recycling (deutsche-recycling.de)

Verpackungslizensierung:
Zmart / Zentek (Köln)

https://www.zmart.de/lucid-zentrale-stelle?gclid=EAIaIQobChMI6ozpo6K79wIVhd7ICh14NQHlEAAYASAAEgJ4c_D_BwE

Berechnungshilfe:
Lizenzero / Interseroh (Köln)

https://www.lizenzero.de/abmahnung-vermeiden?gclid=EAIaIQobChMIkt-LiKe79wIVVLTVCh3gYAnGEAAYAiAAEgKi0fD_BwE

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