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Anbindung von EE-Anlagen zum Redispatch nötig

Viele Betreiber beachten Neuregelung nicht

Solarmodule vor sonnigem Himmel (c)visdia - Fotolia
Auch mittlere Erneuerbare-Enerige-Anlagen müssen seit vorigem Herbst am Redispatch teilnehmen. Das bedeutet, die Anlage muss abgeregelt werden können, wenn dem Netz Überlastung droht. Viele Besitzer derartiger Anlagen haben bisher nichts unternommen, um der Neuregelung Folge zu leisten.

Viele Betreiber von Erneuerbarer Energie-Anlagen haben eine Neuregelung nicht beachtet und müssen mit Druck vom Netzbetreiber rechnen. Seit Anfang Oktober 2021 müssen Anlagen mit einer Leistung von 100 KW und mehr am Redispatch teilnehmen. Das heißt, bei drohender Überlastung der regionalen Netze abgeschaltet werden können. Die eigentliche Steuerung, also die Abschaltung übernimmt der Netzbetreiber. Aber die Anlagen müssen Informationen mit diesem austauschen. Die Netzbetreiber beginnen damit, Anlagenbetreiber, die noch nicht am Redispatch teilnehmen, der Bundesnetzagentur zu melden.

Stadtwerke Gießen bieten die Software-Anbindung als Service an

Die Stadtwerke Gießen bieten ihren Service „Redispatch 2.0“ bundesweit an. Dabei wird die Anlage an die Software der Stadtwerke angeschlossen und gibt automatisch Informationen an den Netzbetreiber weiter. Voraussetzung: die Anlage muss über EEG-Umlage finanziert werden, also nicht über Direktvermarktung. Außerdem muss sie der Pauschalabrechnung, dem Prognoseverfahren und dem Duldungsfall unterliegen, um über Redispatch 2.0 angeschlossen werden zu können. Die Software selbst zu kaufen lohnt sich nicht, sie ist recht teuer.

Fazit: Betreiber von EE-Anlagen mit einer Leistung von über 100 KW haben Handlungsbedarf, wenn ihre Anlagen noch nicht redispatchfähig sind. Hinweis: Unter https://www.swg-energie.de/geschaeftskunden/strom finden Sie weitere Informationen
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